Süddeutsche Zeitung

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:Karlsruhe stärkt Adoptionsrecht für Homosexuelle

Das Bundesverfassungsgericht hat homosexuellen Lebenspartnern mehr Rechte bei der Adoption zugestanden. Künftig ist es ihnen erlaubt, die Adoptivkinder des gleichgeschlechtlichen Partners selbst zu adoptieren. Diese sogenannte Sukzessivadoption war bislang nur für heterosexuelle Paare erlaubt.

Das Bundesverfassungsgericht hat Beschränkungen beim Adoptionsrecht für homosexuelle Lebenspartner für verfassungswidrig erklärt. Homosexuelle, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, dürfen künftig ein von ihrem Partner zuvor angenommenes Kind adoptieren. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil. Die Regelung, die Schwulen und Lesben solch eine sogenannte Sukzessivadoption verbietet, Ehepaaren aber erlaubt, ist demnach verfassungswidrig.

Vor dem Bundesverfassungsgericht ging es um Fälle, in denen einer der beiden Partner ein Kind bereits adoptiert hat und der andere Partner zusätzlich Adoptivmutter oder -vater werden möchte. Bei heterosexuellen Ehepaaren ist eine solche Adoption möglich - für schwule oder lesbische Lebenspartner nicht. Dagegen hatte unter anderem eine Ärztin aus Münster Verfassungsbeschwerde eingelegt. Ihre Lebenspartnerin, mit der sie seit 20 Jahren zusammen ist, hatte 2004 ein Mädchen aus Bulgarien adoptiert. Doch den Wunsch der Ärztin, gleichfalls Adoptivmutter zu werden, lehnten die Gerichte ab. Nach derzeitiger Rechtslage kann die Ärztin nicht zusätzlich Adoptivmutter werden.

Die Grünen haben mit Blick auf das Karlsruher Urteil die Abstimmung über einen eigenen Gesetzentwurf angekündigt. Die Partei werde noch vor der Sommerpause im Bundestag einen eigenen Gesetzentwurf zur Abstimmung stellen, sagte Parlamentsgeschäftsführer Volker Beck der Neuen Osnabrücker Zeitung. Die Bundesregierung werde stattdessen versuchen, "das Thema über die Sommerpause hinwegzubummeln, weil sie an den homophoben Stammtischen keine Stimme verlieren will", kritisierte Beck. Der Entwurf der Grünen werde vorsehen, dass Homosexuelle unter den gleichen Bedingungen wie Heterosexuelle auch als Paar ein Kind adoptieren können.

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