Süddeutsche Zeitung

Steuerhinterziehung:Zwei Jahre Haft auf Bewährung für Ex-Agent Mauss

Im Prozess um Steuerhinterziehung in Millionenhöhe hat das Landgericht Bochum den früheren Geheimagenten Werner Mauss zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Richter Markus van den Hövel sprach in der Urteilsbegründung von einer "beeindruckenden Lebensleistung" von Mauss, die bei der Urteilsfindung berücksichtigt worden sei. Neben der Bewährungsstrafe wurde die Zahlung von 200 000 Euro an karitative Organisationen angeordnet.

Dem 77-Jährigen wurde vorgeworfen, er habe den deutschen Steuerbehörden Einkünfte aus im Ausland angelegtem Vermögen verschwiegen - und diesen Betrug mit erheblichem Aufwand und offensichtlichem Vorsatz zu verschleiern versucht. Das Vermögen, um das es dabei geht, betrug in den fraglichen Jahren von 2002 bis 2011 zeitweise mehr als 50 Millionen US-Dollar.

Die Anwälte des Ex-Agenten kündigten unmittelbar nach der Urteilsverkündung an, Revision einzulegen. Sie warfen den Richtern vor, entlastenden Beweisen "nicht zugänglich" gewesen zu sein.

Die Staatsanwaltschaft Bochum hatte Mauss wegen Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall angeklagt und sechs Jahre und drei Monate Haft für den früheren Geheimagenten gefordert. Im Laufe des einjährigen Verfahrens vor der Zweiten Großen Wirtschaftsstrafkammer hatten sich die Vorwürfe laut Staatsanwaltschaft "eindrucksvoll bestätigt".

Mauss hatte einen Freispruch gefordert. Das Geld habe nämlich gar nicht ihm gehört, weshalb er auch nicht für die Versteuerung des Vermögens zuständig gewesen sei. Mauss sagte, dass westliche Geheimorganisationen ihm 1985 in Panama einen geheimen Fonds mit 23 Millionen Dollar eingerichtet hätten.

Mit dem Geld, so Mauss, habe er seine Einsätze gegen das Verbrechen und für den Frieden bezahlt. Unter anderem behauptet Mauss, dem Papst das Leben gerettet zu haben.

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