Süddeutsche Zeitung

Ehemaliger NPD-Chef Voigt im Bundeswehrverband:Sie werden ihn nicht los

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Der Bundeswehrverband will den ehemaligen NPD-Chef Udo Voigt ausschließen - ein entsprechender Antrag wurde 2010 vom Schiedsgericht der Organisation abgelehnt. Jetzt bleibt dem Verband nur noch der Weg vor ein ordentliches Gericht. Den scheut er allerdings.

Peter Blechschmidt, Berlin

Die Bundeswehr gerät immer wieder mal in den Verdacht, für Ultrarechte oder gar Neonazis besonders attraktiv zu sein. Und unablässig bemühen sich Politiker und Soldaten, diesem Eindruck entgegenzutreten. So ist es auch nun wieder, da Kontakte der Zwickauer Neonazi-Zelle zur NPD bekannt geworden sind: Der Verband der Reservisten hat vergangene Woche beschlossen, Mitglieder der rechtsextremen Partei aus dem Verband auszuschließen.

Auch den Bundeswehrverband, die Interessenvertretung der aktiven Soldaten, beschäftigt das Thema NPD, und das in ganz besonderer Weise: Denn Udo Voigt, bis zum Parteitag in Neuruppin vor zwei Wochen Bundesvorsitzender der Rechtsextremen, ist auch Mitglied. Und alle Versuche des Verbandes, Voigt loszuwerden, sind gescheitert.

Der 59-Jährige musste zwar 1982 im Rang eines Hauptmanns die Bundeswehr verlassen: Weil er sich weigerte, seine aktive NPD-Mitgliedschaft zu beenden, hatte ihn die Bundeswehr nicht als Berufssoldat übernommen. Erst 2009 bemerkte die Führung des Bundeswehrverbands, dass auch Voigt Mitglied der Organisation ist. Daraufhin beschloss der Bundesvorstand einstimmig, den NPD-Chef aus dem Verband auszuschließen. Gleichzeitig wurde in die Verbandssatzung ein Passus eingefügt, wonach die Mitgliedschaft im Verband unvereinbar ist mit der Zugehörigkeit zu einer verfassungsfeindlichen Organisation oder Partei.

Voigt wehrte sich gegen den Rauswurf und rief das verbandsinterne Schiedsgericht an; das hob den Vorstandsbeschluss auf. Der Vorstand unternahm zwar einen weiteren Anlauf, Voigt auszuschließen, scheiterte aber Ende des Jahres 2010 erneut an der Schiedskommission. Das Gremium wird alle vier Jahre vom Verbandstag gewählt. Zur Wahrung ihrer Unabhängigkeit dürfen die sieben Mitglieder keine andere Funktion im Verband ausüben.

Ihre Entscheidung begründeten sie damit, dass die Verbandssatzung die Unvereinbarkeitsklausel noch nicht enthalten habe, als über Voigts Ausschluss abgestimmt wurde. "Wir mussten die Beschwerde Voigts nach der alten Schiedsordnung behandeln", sagte Jürgen Linbecker, pensionierter Oberstleutnant und Vorsitzender des Schiedsorgans, der Süddeutschen Zeitung. Die NPD sei nicht verboten, und Voigt sei im Verband auch nicht in Erscheinung getreten. "Es ist nicht die Frage, ob wir mit dieser Sachlage glücklich sind", räumte Linbecker ein. Doch auch Voigt habe Anspruch auf ein rechtsstaatliches Verfahren.

Um den Ex-Chef der NPD doch noch loszuwerden, müsste die Verbandsspitze jetzt den ordentlichen Rechtsweg beschreiten. Solange die NPD nicht verboten ist, wäre ein Erfolg allerdings fraglich. Auch scheuen sich die Verbandsoberen, gegen das eigene Schiedsorgan vor Gericht zu ziehen. Um allerdings einen weiteren Fall Voigt zu vermeiden, hat der Verband den in Neuruppin gewählten neuen NPD-Vorstand überprüft. Kein Vorstandsmitglied gehört dem Bundeswehrverband an.

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Quelle:
SZ vom 29.11.2011
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