Süddeutsche Zeitung

Dresden:Hasskommentar bleibt ohne Strafe

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Lutz Bachmann beschimpfte Flüchtlinge als Dreckspack. Er wurde bestraft, ein anderer Facebook-Nutzer kam mit dem D-Wort davon. Typisch? Die Staatsanwaltschaft verteidigt sich.

Von Cornelius Pollmer, Dresden

Das Wort mit D war zuletzt Anfang Mai in einer Hauptrolle am Dresdner Amtsgericht zu sehen. Pegida-Gründer Lutz Bachmann war seinerzeit in erster Instanz wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden, Zeugen zufolge hatte er bei Facebook Flüchtlinge unter anderem als "Dreckspack" bezeichnet. Keine zwei Wochen später berichtete ein sächsischer Lokalsender über die Festnahme zweier rumänischer Diebe. Den zugehörigen Facebook-Eintrag kommentierte ein Nutzer wie folgt: "gleich erschießen dieses dreckspack". Es folgte eine Online-Anzeige - und dieser Tage die Einstellung des Ermittlungsverfahrens, deren Begründung für gehörige Irritationen sorgt.

Handelt es sich um einen Vorfall der Art "typisch Dresden"?

Verfasst wurde diese Begründung von Tobias Uhlemann, eben jenem Staatsanwalt, der schon die Anklage gegen Bachmann vertreten hatte. Nun aber schreibt Uhlemann, der Straftatbestand der Volksverhetzung sei nicht erfüllt, weil sich der Kommentar nicht pauschal "gegen Ausländer bzw. Rumänen als solche" richte, "sondern nur gegen die in dem Beitrag erwähnten beiden Personen". Eine öffentliche Aufforderung zu einer Straftat wiederum liege nicht vor, da "auch unter Berücksichtigung des kommentierten Beitrags" offen bleibe, "gegen welche konkreten Personen" sich die Aufforderung des Beschuldigten richte. Einmal also werden die adressierten beiden Personen als zu konkret beschrieben, daraufhin aber als nicht konkret genug benannt. Sehr konkrete Kritik an der Dresdner Staatsanwaltschaft gab es daraufhin rasch und deutlich, vom Direktor der Landeszentrale für politische Bildung bis zu verschiedenen Abgeordneten des Landtags. Sofort stand damit auch wieder die Frage im Raum, ob es sich bei der Einstellung des Verfahrens um einen Vorfall der Kategorie "typisch Dresden" handele. Der Dresdner Staatsanwaltschaft war in der Vergangenheit immer wieder Verfolgungseifer gegenüber linken Demonstranten nachgesagt worden. Gleichzeitig hatte sie in den vergangenen Monaten durch eine ganze Reihe von Verfahren den Eindruck erweckt, Hass und Hetze im Internet konsequenter verfolgen zu wollen.

Warum blieb Bachmanns "Dreckspack" nicht ohne Folgen, der Kommentar "gleich erschießen dieses dreckspack" aber schon? Es komme immer auf den Einzelfall an, und was in selbigem nachzuweisen sei, sagt Jan Hille, ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Bachmanns Äußerung sei pauschal erfolgt, "in dem Fall nun gibt es einen Bezug auf einen ganz konkreten Hintergrund" - deshalb greife Paragraf 130 des Strafgesetzbuches nicht (Volksverhetzung). Für Paragraf 111 (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten) wiederum verlange "die Rechtsprechung, dass eine gewisse Konkretheit vorliegt, dass da etwas passieren soll". Hille sagt, die Einzelfallprüfung sei so mühsam wie notwendig. Dass sie vorgeschrieben sei, durchgeführt werde, und dass ein Ermittlungsverfahren im Zweifel auch einmal eingestellt werde, "das spricht eher für die Staatsanwaltschaft als gegen sie. Das ist genau der Fall, der uns zum Beispiel von den türkischen Behörden unterscheidet".

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Quelle:
SZ vom 27.07.2016
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