Süddeutsche Zeitung

Wahl im Bundesrat:Harbarth wird neuer Präsident des Bundesverfassungsgerichts

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Der Bundesrat wählte den 48-jährigen Stephan Harbarth am Freitag zum Nachfolger von Andreas Voßkuhle, der nach zwölf Jahren in Karlsruhe turnusmäßig ausscheidet.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung an diesem Freitag den früheren CDU-Politiker Stephan Harbarth einstimmig zum neuen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Der 48-Jährige soll Andreas Voßkuhle ablösen, der nach zwölf Jahren in Karlsruhe turnusmäßig ausscheidet.

Harbarth war bereits Ende 2018 auf Vorschlag der Unionsparteien Vorsitzender des Ersten Senats und Vizegerichtspräsident geworden. Damit war die Personalie vorgezeichnet, denn es ist ungeschriebenes Gesetz, dass der Vizepräsident an die Gerichtsspitze nachrückt.

Als CDU-Abgeordneter saß Harbarth seit 2009 für den Wahlkreis Rhein-Neckar im Bundestag. Der Familienvater ist Honorarprofessor an der Universität Heidelberg, wo er auch studierte.

Die Länderkammer stimmte auch über Voßkuhles freiwerdende Richterstelle im Zweiten Senat ab. Seine Nachfolge tritt auf Vorschlag der Grünen die Frankfurter Rechtsprofessorin Astrid Wallrabenstein an. Auch sie wurde einstimmig gewählt. Für eine weitere zu besetzende Richterstelle im Ersten Senat hat die SPD das Vorschlagsrecht. Hier konnte man sich intern aber offenbar nicht mehr rechtzeitig auf einen Kandidaten einigen.

Sind die Richter einmal im Amt, entscheiden sie unabhängig ohne parteipolitische Bindung. Die Amtszeit der 16 Verfassungsrichter dauert zwölf Jahre. Kandidaten müssen mindestens 40 Jahre alt sein, die Befähigung zum Richteramt haben und zum Bundestag wählbar sein. Bundesverfassungsrichter werden grundsätzlich mit Zweidrittelmehrheit wechselweise entweder vom Bundestag oder vom Bundesrat gewählt. Die gleichen Regeln gelten für die Wahl von Präsident und Vizepräsident. Die Parteien schlagen im Wechsel einen Kandidaten vor.

Vollzogen wird der Wechsel an der Spitze des Bundesverfassungsgerichte mit der Ernennung durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Voßkuhles Amtszeit war eigentlich schon am 6. Mai abgelaufen. Der 56-Jährige ist seit 2008 am Bundesverfassungsgericht, seit 2010 als Präsident.

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