Süddeutsche Zeitung

Bundestag:Versorgung Todkranker soll besser werden

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Speziell auf dem Land soll die Situation sterbenskranker Menschen verbessert werden. Darüber berät jetzt der Bundestag. Nach Ansicht eines SPD-Experten hat die Palliativmedizin aber Grenzen.

Von Guido Bohsem, Berlin

Die Bundesregierung will die Situation sterbenskranker Menschen auf dem Land deutlich verbessern. In Deutschland solle künftig ein möglichst flächendeckendes Angebot an Hospiz- und Palliativleistungen zur Verfügung stehen, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Annette Widmann-Mauz (CDU), am Mittwoch im Bundestag. Insbesondere in ländlichen Regionen fehlt es an ausreichenden Angeboten.

Die Palliativmedizin hat zum Ziel, Menschen, die unheilbar erkrankt sind, ein möglichst beschwerdefreies Dasein zu ermöglichen, die Behandlung soll Schmerzen oder Übelkeit lindern. Die Beratung des Gesetzesentwurfs spielt daher auch in der Sterbehilfe-Debatte eine große Rolle.

Nach Einschätzung des SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach hat die Palliativ-Medizin ihre Grenzen. So gebe es Fälle, in denen man das Leiden nicht lindern könne. Oder aber es komme zu der Situation, in der ein geistig klarer Patient mit einer aussichtslosen Diagnose zu dem Entschluss komme, sein Leben zu beenden. Für diese Fälle müsse es auch weiterhin eine ärztliche Sterbehilfe geben.

Lauterbach stellte zusammen mit Bundestags-Vizepräsident Peter Hintze und weiteren Abgeordneten der Koalition einen Gesetzesentwurf zur Sterbehilfe vor. Dieser ziele auf die von Lauterbach beschriebenen Fälle ab, sagte Hintze. Zusätzliche Bedingung sei, dass zwei Ärzte unabhängig voneinander feststellten, dass die unheilbare Erkrankung unumkehrbar zum Tod führen werde. Auch sollten nur Erwachsene Sterbehilfe erhalten.

Die Beihilfe zur Selbsttötung ist in Deutschland derzeit nicht verboten, aber Medizinern im ärztlichen Standesrecht untersagt. Der Bundestag will nun zu einer Regelung kommen, die größere Rechtssicherheit für die Mediziner bietet. Dabei prallen unterschiedliche Auffassungen aufeinander, wie weit die Erlaubnis zur ärztlichen Sterbehilfe gehen darf. So warnte etwa der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, in der ARD vor dem "tötenden Arzt". Der Arzt habe die Aufgabe, Leid zu lindern und zu helfen, "aber nie zu töten". Auch der Vorsitzende des Deutschen Hospiz- und Palliativverbands, Winfried Hardinghaus, lehnt eine gesetzliche Regelung ab.

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SZ vom 18.06.2015
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