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Migrationspolitik:Bundestag beschließt Bezahlkarte für Asylbewerber

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Auch für ein neues Selbstbestimmungsgesetz und ein neues Namensrecht macht das Parlament den Weg frei.

Monatelang gab es heftige Diskussionen über eine Bezahlkarte für Geflüchtete und Asylbewerber. Nun hat der Bundestag am Freitag eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage für die Einführung einer solchen Karte beschlossen. Schutzsuchende sollen künftig einen Teil der staatlichen Leistungen zum Lebensunterhalt als Guthaben erhalten und nicht mehr als Bargeld. Damit soll - so die Absicht - unter anderem verhindert werden, dass Migranten Geld an Schlepper oder Familie und Freunde im Ausland überweisen.

"Mit der Bezahlkarte können Waren und Dienstleistungen des täglichen Lebens bezahlt werden, ebenso wie Lebensmittel im Supermarkt oder auch der Friseurbesuch oder die Fahrkarte am Automaten", sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Die Möglichkeit, Bargeld abzuheben, sei aber eingeschränkt unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalles und der Umstände vor Ort.

Auf die Einführung der Karte hatten sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidenten der Länder am 6. November verständigt. In dem Gesetz wird jetzt festgehalten, dass die Leistungsbehörden selbst entscheiden können, wie viel Bargeld die Karteninhaber innerhalb eines bestimmten Zeitraums abheben können.

Selbstbestimmungsgesetz beschlossen

Der Bundestag machte außerdem für ein weiteres viel diskutiertes Vorhaben den Weg frei: das Selbstbestimmungsgesetz. Es sieht vom 1. November an Erleichterungen zur Änderung von Geschlechtseinträgen vor. Künftig sollen Menschen ihren Geschlechtseintrag und Vornamen per Erklärung gegenüber dem Standesamt ändern können. Die bisherige Pflicht, eine ärztliche Bescheinigung dafür vorzulegen, soll wegfallen. Für Minderjährige unter 14 Jahren soll nur der gesetzliche Vertreter die Erklärung abgeben können.

Mit dem neuen Gesetz wird das Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1981 aufgehoben. Betroffene mussten bislang eine langwierige Prozedur über sich ergehen lassen, wenn sie ihren Geschlechtseintrag ändern lassen wollten.

Ehepaare und Kinder können künftig einen Doppelnamen führen

Die Parlamentsmehrheit stimmte auch für ein neues Namensrecht. Wer seinen Namen etwa bei Heirat oder Adoption ändert, bekommt nun mehr Entscheidungsfreiheit. Ehepaare sollen sich künftig einen gemeinsamen Doppelnamen teilen können, auch Kinder können einen Doppelnamen erhalten - ob mit oder ohne Bindestrich. Gemäß bislang geltendem Recht kann nur ein Ehepartner einen Doppelnamen führen, Kinder können das in der Regel nicht.

Für Kinder gibt es künftig noch weitere Möglichkeiten. So könnten Scheidungs- und Stiefkinder eine Namensänderung von Mutter oder Vater unkompliziert für sich übernehmen, sagte Justizminister Marco Buschmann (FDP). Volljährige Kinder können vom Nachnamen eines Elternteils zum Nachnamen des anderen Elternteils wechseln. Für Besonderheiten namensrechtlicher Traditionen von Minderheiten wie Sorben, Dänen und Friesen gibt es in Zukunft mehr Raum, ebenso für ausländische Namen. Die neuen Regeln sollen vom 1. Mai 2025 an gelten. Es geht dabei nur um Namensänderungen mit familiärem Bezug, die im bürgerlichen Recht geregelt sind, also Fragen, die sich durch Heirat, Scheidung, Geburt oder Adoption ergeben.

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