Süddeutsche Zeitung

Diskussion im Bundestag:AfD-Abgeordnete schleusten wohl Störer ins Parlament

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Drei Politiker verschafften fremden Personen Zutritt zum Bundestag . Das legen mehrere Berichte nahe. Sie bedrängten offenbar Parlamentarier, darunter Wirtschaftsminister Altmaier.

Mittlerweile scheint klar, wer Störern, die am Mittwoch kurz vor der Abstimmung zum erneuerten Infektionsschutzgesetz Parlamentarier bedrängten, Zugang zum Bundestag verschaffte. Einem Sicherheitsbericht zufolge waren dies neben Udo Hemmelgarn die Parlamentarier Petr Bystron und Hansjörg Müller. Insgesamt kamen auf ihrer Einladung demnach vier Besucher als Gäste in die Bundestagsgebäude, von denen einige auch in Büroräume eindrangen. Sie filmten trotz des Protestes der Beschäftigten das Demonstrationsgeschehen außerhalb des Gebäudes und übertrugen es per Livestream.

Da alle Bundestags-Besucher an diesem Tag mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum angemeldet werden mussten, sind sie klar den sie einladenden Abgeordneten zuzuordnen. An diesem Donnerstagnachmittag befasst sich der Ältestenrat des Bundestags mit der Thematik. Union und SPD wollen den Vorfall außerdem im Plenum besprechen; eine dazu beantragte Aktuelle Stunde soll am Freitag auf die Tagesordnung gesetzt werden.

Der AfD-Abgeordnete Udo Hemmelgarn hatte zuvor bestätigt, dass einer der Gäste, über dessen Verhalten es Beschwerden gab, über ihn angemeldet wurde. Fraktionspressesprecher Marcus Schmidt sagte, man wolle jetzt klären, wer sich möglicherweise schlecht benommen habe und welche Gäste von den einzelnen Abgeordneten eingeladen worden seien.

Dem ARD-Hauptstadtstudio zufolge hatte Hemmelgarn zuvor gesagt, sein Büro habe den Verschwörungsideologen Thorsten Schulte als Gast im Reichstagsgebäude angemeldet. Allerdings sei klar verabredet gewesen, außer mit Abgeordneten der AfD keine Fotoaufnahmen zu machen. Die anderen Personen habe er nicht eingeladen, ließ Hemmelgarn die ARD wissen.

Youtube-Video zeigt Frau, die Altmaier offenbar beleidigt

Über eine Anmeldung im Büro des AfD-Politikers Petr Bystron soll die Frau in den Bundestag gelangt sein, die Wirtschaftsminister Altmaier mit Fragen bedrängte, ihn dabei filmte und beleidigte. Auf einem Youtube-Video ist zu sehen, wie sie auf Altmaier einredet: "Er hat kein Gewissen." Offenbar meint sie damit den Minister. Altmaier entgegnet, er vertrete seine Wähler. "Sie dürfen gerne demonstrieren, aber ich habe mein freies Gewissen." Eine Strafanzeige wegen der Belästigung plane Altmaier nicht, hieß es aus dem Wirtschaftsministerium. Das berichtete zunächst das ARD-Hauptstadtstudio.

Auch Abgeordnete von FDP und AfD wurden offenbar belästigt

Der FDP-Abgeordnete Konstantin Kuhle sagte, er habe die Frau, die offenbar Altmaier bedrängte, vor dem Plenarsaal getroffen. Sie habe ihn gefragt, wie er abstimmen wolle. Er habe an dieser Stelle nicht mit einem Treffen gerechnet und sei weitergegangen. Die Frau habe einen Gästeausweis an der Jacke gehabt, wie ihn Besucher bekämen, die von Fraktionen oder einzelnen Abgeordneten angemeldet worden seien.

Auch in das Büro von AfD-Fraktionschefin Alice Weidel drangen nach Angaben ihres Sprechers Daniel Tapp mehrere Personen ein, die sich nicht vorgestellt hätten. Die ungebetenen Gäste hätten aus dem Fenster filmen wollen, er habe sie dann herausgebeten, sagte Tapp. Auf einem Video ist zu sehen, wie andere Besucher ohne Anmeldung in das Büro des parlamentarischen Geschäftsführers Bernd Baumann stürmen, wo sie ein Mitarbeiter mit dem Satz "Habt ihr 'ne Meise?" empfängt.

Wolfgang Kubicki sieht die Vorfälle als Nötigung

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) betrachtet den Vorfall als Nötigung und fordert Konsequenzen für die daran beteiligten Abgeordneten. "Ich gehe davon aus, dass dieser Fall nicht nur im Ältestenrat behandelt wird", sagte der FDP-Politiker.

Es komme eine Straftat nach Paragraf 106 Strafgesetzbuch in Betracht, zu der Abgeordnete auch Anstiftung oder Beihilfe leisten können, sagte Kubicki. "Dies wird ernsthaft zu prüfen sein." Paragraf 106 behandelt die Nötigung des Bundespräsidenten und von Mitgliedern eines Verfassungsorgans. Er sieht als Sanktion Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren und in besonders schweren Fällen von bis zu zehn Jahren vor.

Justizministerin Lambrecht verteidigt den Einsatz von Wasserwerfern bei Demo

Während die Politiker am Mittwoch im Bundestag über die Novelle des Infektionsschutzgesetzes diskutierten, demonstrierten Kritiker der Corona-Maßnahmen nur wenige Hundert Meter entfernt rund um das Brandenburger Tor - größtenteils ohne Abstand und ohne einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Polizei löste die Versammlung deshalb gegen Mittag auf. Erstmals seit Jahren nutzte sie auch Wasserwerfer - allerdings besprühte sie die Demonstrierenden nur, scharfe Wasserstrahlen gab es nicht.

Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) billigte den Einsatz von Wasserwerfern. Wenn Auflagen wie Maskenpflicht oder Abstandhalten bewusst missachtet würden, müsse die Versammlung aufgelöst werden, sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke-Mediengruppe zufolge. "Der Staat muss zeigen, wer in diesem Land das Gewaltmonopol hat. Es kann nicht sein, dass der Staat resigniert, wenn viele Demonstranten kommen, um bewusst die Regeln zu verletzen."

Die Behörden hatten schon zuvor befürchtet, dass es ein schwieriger Einsatz werden und Personen versuchen könnten, in den Bundestag zu gelangen. Der Sprecher der Gewerkschaft der Polizei Berlin hatte von einer "Mammutaufgabe" gesprochen. Kundgebungen direkt in den Bereichen um Bundestag und Bundesrat hatte das Bundesinnenministerium deshalb verboten.

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