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Berlin:Berlin entlastet Flüchtlingsbürgen finanziell

Das Land Berlin entlastet Flüchtlingsbürgen von einem Teil ihrer finanziellen Verpflichtungen. Sie müssen Kosten für Unterkunft und Heizung ihrer Schützlinge...

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Berlin (dpa/bb) - Das Land Berlin entlastet Flüchtlingsbürgen von einem Teil ihrer finanziellen Verpflichtungen. Sie müssen Kosten für Unterkunft und Heizung ihrer Schützlinge sowie andere kommunale Leistungen etwa für Bildung nicht mehr zurückerstatten. Das hat Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) angewiesen, wie ihre Senatsverwaltung am Donnerstag mitteilte. Leistungen wie der Hartz-IV-Regelsatz sind davon nicht betroffen - sie werden vom Bund und nicht vom Land gezahlt.

Auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise hatten Tausende Menschen in Deutschland Bürgschaften übernommen, um vornehmlich Syrern eine rasche und sichere Flucht aus ihrem Bürgerkriegsland zu ermöglichen. Sie verpflichteten sich damit, für deren Lebensunterhalt zu haften - oft in dem Glauben, dass das nur kurzfristig gilt, bis Behörden einspringen. Jedoch entschied das Bundesverwaltungsgericht 2017, dass diese Haftung unabhängig vom Aufenthaltstitel andauert. Etliche Bürgen bringt das inzwischen in finanzielle Nöte.

„Wir hoffen, dass einige Bürginnen und Bürgen vor Weihnachten aufatmen können“, erklärte Breitenbach, die nach eigenem Bekunden selbst eine Syrerin auf diesem Weg unterstützt hat. Eine Weisung der Bundesagentur für Arbeit vom März, wonach Bürgen in Einzelfällen von ihren Verpflichtungen befreit werden können, reiche nicht aus.

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