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Asylpolitik:Schnelle Abschiebungen: Abkommen mit weiteren Staaten geplant

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Nach der Einigung mit Georgien ist die Bundesregierung auch mit Moldau, Kolumbien, Usbekistan, Kirgisistan, Kenia und Marokko im Gespräch, um abgelehnte Asylsuchende schneller abschieben zu können.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat nach der Verabschiedung des Gesetzespakets zur Rückführung abgelehnter Asylsuchende den Abschluss weiterer Migrationsabkommen angekündigt. "Wir haben schon letztes Jahr 27 Prozent mehr Rückführungen erreicht. Unser Gesetz wird diese Zahl nochmal deutlich erhöhen", sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke Mediengruppe laut Vorabbericht. "Ich habe gerade ein Migrationsabkommen mit Georgien unterzeichnet. Weitere werden folgen. Wir sind mit Staaten wie Moldau, Kolumbien, Usbekistan, Kirgisistan, Kenia und Marokko in guten Gesprächen."

Sie setze sich dafür ein, dass die Umsetzung der europäischen Asylreform schnell erfolge, fügte sie hinzu. "Dann müssen alle Ankommenden an den europäischen Außengrenzen registriert werden. Dort werden auch Asylverfahren stattfinden für diejenigen, die nur eine geringe Aussicht auf Schutz haben. Und endlich kommen wir zu einer Verteilung in der EU. Das führt gerade in Deutschland zu einer Entlastung."

Zugleich kündigte Faeser die Aufhebung der Kontrollen an den deutschen Grenzen an, sobald die europäische Asylreform wirkt. Wörtlich sagte sie auf eine entsprechende Frage: "Wenn der Schutz der EU-Außengrenzen funktioniert - ja. Dann brauchen wir die derzeitigen Kontrollen an den Binnengrenzen nicht mehr, auch nicht nach Österreich."

Skeptisch zeigte sich Faeser über die Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten, wie sie Großbritannien mit Ruanda praktiziert. "Großbritannien hat außer Kosten in dreistelliger Millionenhöhe bisher überhaupt keinen Erfolg mit dem Ruanda-Modell", sagte sie. "Die Frage ist, ob es ein Land geben wird, das bereit ist, uns Asylverfahren in einer größeren Zahl abzunehmen."

Ende vergangenen Jahres waren laut Bundesinnenministerium etwa 243 000 Menschen als ausreisepflichtig erfasst, von denen allerdings die große Mehrheit - etwa 194 000 Menschen - eine Duldung hatten. Sie dürfen nicht abgeschoben werden. 2023 gab es nach Angaben des Bundesinnenministeriums 16 430 Abschiebungen.

Der Bundestag hatte am Donnerstag ein Gesetz für eine restriktivere Praxis bei der Abschiebung von Ausländern ohne Bleiberecht beschlossen. Mit den Stimmen der Koalition aus SPD, Grünen und FDP votierte das Parlament für das Paket, das eine Reihe von Regelungen enthält, die verhindern sollen, dass sich etwa abgelehnte Asylsuchende einer zwangsweisen Rückführung entziehen. Zudem werden die Strafen für Schleusungen deutlich erhöht. Zu den härteren Abschieberegeln gehört die Ausweitung des Ausreisegewahrsams von zehn auf 28 Tage. Zudem wird der Polizei künftig erlaubt, zum Aufgreifen eines Menschen, der in einer Gemeinschaftsunterkunft lebt und abgeschoben werden soll, auch andere Räume als die des Betroffenen zu betreten. Solche Aktionen sollen vermehrt auch nachts erlaubt und Abschiebungen nicht mehr angekündigt werden. Eine Ausnahme gilt für Familien mit Kindern im Alter bis zu zwölf Jahren.

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