Süddeutsche Zeitung

Aserbaidschan:Die verhängnisvolle Reise

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Ein aserbaid­schanischer Oppositioneller hat vor Jahren Asyl in Deutschland erhalten. Dann aber gerät er wieder in die Fänge des Regimes in Baku. Ist die Bundesregierung verpflichtet zu helfen?

Von Daniel Brössler, Berlin

Als Huseyn Abdullayev Ende November 2013 Post vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bekam, enthielt sie die erlösende Nachricht. Er werde als Asylberechtigter anerkannt, teilte die Behörde dem aserbaidschanischen Oppositionellen mit. Er halte sich "aus begründeter Furcht vor politischer Verfolgung außerhalb seines Herkunftsstaates auf". Abdullayev glaubte sich in Sicherheit, doch er sollte sich täuschen.

Seit April 2018 sitzt er in Baku im Gefängnis. Vor einem Militärgericht wird dem 52-Jährigen der Prozess gemacht; vergangene Woche forderte der Staatsanwaltschaft acht Jahre Haft. Abdullayev beteuert seine Unschuld. Es ist ein Verfahren, das Fragen aufwirft. Zunächst die: Wie kommt es, dass ein Mann, der in Deutschland politisches Asyl genießt, in seiner Heimat wieder auf der Anklagebank landet? Diese Frage führt in die Türkei, wo Abdullayev während einer Reise verhaftet und sofort an Aserbaidschan ausgeliefert worden ist. Es stellt sich aber auch die Frage, ob es eine Art Fürsorgepflicht für Menschen gibt, die in Deutschland Asyl genießen und wieder in die Fänge ihrer autoritären Heimatländer geraten. "Herr Abdullayev ist vollkommen unschuldig, das Verfahren politisch konstruiert", sagt Marc Comina, der von der Schweiz aus als Sprecher Abdullayevs agiert. Das Verfahren, versichert Comina, sei "eine Farce". Eine Farce, für die er die Bundesregierung mitverantwortlich macht. "Hätte Deutschland sofort interveniert, wäre Herr Abdullayev schon frei", sagt er. Der Staatsanwalt in Baku behaupte mit Verweis auf ein angebliches Schreiben aus Berlin, Deutschland sehe "keine Verbindung" zu dem Verfahren. Die Bundesregierung müsse nun endlich Druck ausüben, fordert Comina.

Als Abgeordneter hatte er es gewagt, Kritik an der Regierung zu üben

Eine Verantwortung für Abdullayev wird im Auswärtigen Amt nicht rundheraus bestritten, hingewiesen wird aber auch auf die internationale Rechtslage. "Da Herr Abdullayev kein deutscher Staatsangehöriger ist und zudem in dem Land inhaftiert wurde, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, kann eine konsularische Betreuung nur mit der Zustimmung Aserbaidschans erfolgen. Eine solche wurde beantragt, jedoch nicht erteilt", heißt es. Allerdings verfolgten Botschaftsangehörige in Baku die öffentlichen Verhandlungen.

Verhandlungen in einem Verfahren, das es nach Ansicht von Abdullayevs Anwälten gar nicht geben dürfe. Abdullayev war im April 2018 nach Istanbul geflogen und problemlos eingereist. Wenige Tage später sei er dann aber in Istanbul von 15 Polizisten einer Anti-Terror-Einheit verhaftet und schon am nächsten Tag nach Aserbaidschan gebracht worden, schreiben Abdullayevs Anwälte in einer Petition an die UN-Arbeitsgruppe gegen willkürliche Verhaftungen. Einen Haftbefehl habe man Abdullayev nicht vorgelegt. Ein ursprünglich von Aserbaidschan erwirkter internationaler Haftbefehl sei bereits im November 2014 von Interpol gelöscht und nie erneuert worden. Verhaftung und Auslieferung seien illegal, heißt es in der Petition.

Für Abdullayev setzt sich seitdem eine Leidensgeschichte fort, die für ihn 2007 als Abgeordneter des aserbaidschanischen Parlaments begonnen hatte. Während einer Sitzung hatte er es gewagt, Kritik an der Regierung zu üben. Ihm wurde zunächst das Mikrofon abgedreht, dann beschimpfte ihn ein anderer Abgeordneter und griff ihn tätlich an. Abdullayev verlor seine Immunität und wurde wegen Rowdytums zu zwei Jahren Haft verurteilt. Ein Video, das den Vorfall zeigt, ließ das Gericht nicht als Beweismittel zu. Abdullayev habe kein faires Verfahren bekommen, entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte vor wenigen Monaten.

Im laufenden Verfahren in Baku geht es um eine ganze Reihe angeblicher Verbrechen, die im Zusammenhang mit einer Firma der Eltern Abdullayevs stehen sollen. Abdullayev werden unter anderem Betrug, Nötigung, Geldwäsche, Steuerhinterziehung, Bestechung und illegaler Grenzübertritt vorgeworfen. Mitangeklagt sind Grenzbeamte, weshalb der Prozess vor einem Militärgericht stattfindet. Marc Comina sagt, für Abdullayev gebe es nur eine Hoffnung: "Die Bundesregierung muss Druck ausüben, damit Abdullayev freigelassen wird und wieder nach Deutschland reisen kann."

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SZ vom 23.09.2019
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