Süddeutsche Zeitung

Urteil in München:Neuneinhalb Jahre Haft für Attentäter von Waldkraiburg

Lesezeit: 1 min

Der Mann hatte zugegeben, in der oberbayerischen Stadt mehrere Anschläge begangen zu haben. Er kommt in eine forensische Psychiatrie.

Im Prozess um Anschläge auf türkische Läden im oberbayerischen Waldkraiburg (Landkreis Mühldorf am Inn) ist der Angeklagte zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden - unter anderem wegen versuchten Mordes in 26 Fällen, schwerer Brandstiftung und der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Das Oberlandesgericht München verhängte außerdem die Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie.

Der heute 27-Jährige Muharrem D. hatte zugegeben, für die aufsehenerregende Anschlagsserie in Waldkraiburg 2020 verantwortlich zu sein. Dort hatte er unter anderem einen türkischen Gemüseladen angezündet und 26 Menschen in den Wohnungen des Hauses in Lebensgefahr gebracht. Sie konnten sich nur durch Warnungen von Nachbarn mitten in der Nacht retten.

Außerdem beging D. Anschläge auf einen Friseursalon, einen Kebab-Imbiss, eine Pizzeria und die Sultan-Ahmed-Moschee in Waldkraiburg. Weil dort die Tür nicht aufging, warf er seinen Brandsatz in eine Papiermülltonne direkt am Wohnhaus des Imams, wo der Mann mit seiner Familie schlief. Nur weil die Flammen erloschen, passierte nichts Schlimmeres. Die Staatsanwaltschaft wertete dies als versuchten Mord an der Familie. Die Bundesanwaltschaft hatte dreizehneinhalb Jahre Haft gefordert, die Verteidigung eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren.

Die Festnahme von D. am 8. Mai 2020 könnte weitere Taten verhindert haben. Als die Polizei zugriff, hatte er Rohrbomben und kiloweise Sprengstoff dabei, die er vorher lange in seinem Auto in einer Tiefgarage in Garching an der Alz gelagert hatte. Vor Gericht räumte der Angeklagte ein, noch ganz andere Taten geplant zu haben: Anschläge auf mehrere Moscheen des Islamverbandes Ditib, auf das türkische Generalkonsulat in München und die Ditib-Zentralmoschee in Köln.

Gericht: Anschläge ohne Schizophrenie nicht denkbar

D. hatte sich seit 2017 "scheinbar aus dem Nichts" radikalisiert, wie es die Anklage formulierte. Er hörte sich salafistische Hasspredigten im Internet an, wurde Anhänger der Terrororganisation Islamischer Staat und entwickelte einen nicht nachvollziehbaren Hass gegen Türken - obwohl seine Familie selbst aus der Türkei stammt.

Der Angeklagte ist nach Gerichtsangaben schizophren. "Ohne die Schizophrenie sind die vom Angeklagten verübten Anschläge in Waldkraiburg nicht denkbar", sagte der Vorsitzende Richter. Sie seien aber "ebenso wenig denkbar ohne die islamistisch-dschihadistische Ideologie". Diese sei "das Fundament, auf dem die Schizophrenie aufgesattelt hat".

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5360818
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ/dpa/rabe/saul
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.