Süddeutsche Zeitung

Menschenrechte:Amnesty dokumentiert Folter an Syrien-Rückkehrern

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Die Organisation wirft syrischen Behörden "schwerste Menschenrechtsverletzungen" vor. Die Geheimdienste hätten es auf zurückgekehrte Geflüchtete abgesehen.

Syrische Geheimdienste haben nach Recherchen von Amnesty International in den vergangenen Jahren Dutzende zurückgekehrte Flüchtlinge inhaftiert, gefoltert oder verschwinden lassen. In einem Bericht dokumentiert die Organisation schwerste Menschenrechtsverletzungen an 66 Rückkehrern. Darunter waren den Vorwürfen zufolge auch 13 Kinder.

Neben sexualisierter Gewalt und anderen Misshandlungen habe es auch fünf Todesfälle gegeben, heißt es in dem Bericht "You're going to your death". In weiteren 17 Fällen sei der Verbleib der Menschen bis heute nicht bekannt. In dem Report werden Schicksale von Flüchtlingen erfasst, die zwischen Mitte 2017 und Frühjahr 2021 unter anderem aus Deutschland, Frankreich, der Türkei, Jordanien und Libanon nach Syrien zurückgekehrt waren. Nach Amnesty-Einschätzung werden Rückkehrer in Syrien als Anhänger der Opposition betrachtet.

Amnesty International habe in den vergangenen Jahrzehnten in Syrien kontinuierlich systematische Folter, Verschwindenlassen und außergerichtliche Hinrichtungen dokumentieren müssen, erklärte Markus N. Beeko, Generalsekretär der Menschenrechtsorganisation in Deutschland. Und der jüngste Bericht belege, dass syrische Behörden weiter schwerste Menschenrechtsverletzungen begingen. Dokumentiert werden unter anderem 14 Fälle von sexualisierter Gewalt durch Sicherheitskräfte. Die Hälfte davon seien Vergewaltigungen gewesen, unter anderem an einem fünfjährigen Mädchen, lauten die Vorwürfe.

Amnesty fordert: keine Abschiebungen nach Syrien

Die erschütternden Aussagen in dem Report seien ein Beleg dafür, dass Syrien kein sicherer Ort sei, sagte Beeko. "Sie zeigen im Gegenteil: Die Geheimdienste haben es gezielt auf zurückgekehrte syrische Flüchtlinge abgesehen - sie sind in besonderer Gefahr."

Amnesty International rief Deutschland und andere Staaten auf, keine Menschen in das Bürgerkriegsland abzuschieben, auch wenn die militärischen Auseinandersetzungen nachgelassen hätten. Alle Regierungen hätten weiter die Pflicht, geflüchteten Syrerinnen und Syrern internationalen Schutz zu gewähren. "Es verstößt gegen das Völkerrecht, Menschen in ein Land abzuschieben, in dem sie Gefahr laufen, verschleppt und gefoltert zu werden", erklärte Beeko.

In Deutschland war ein genereller Stopp von Abschiebungen nach Syrien zum Jahreswechsel auf Betreiben der Innenminister von CDU und CSU ausgelaufen. Damit können die Behörden wieder in jedem Einzelfall eine Abschiebung erwägen, insbesondere bei schweren Straftätern und Terror-Gefährdern. Bislang ist aber noch niemand dorthin zurückgeschickt worden. Deutschland hat derzeit keine diplomatische Vertretung in Syrien. Es gibt auch keine Direktflüge dorthin.

In Syrien war 2011 ein Bürgerkrieg ausgebrochen, nachdem Sicherheitskräfte mit Gewalt gegen Demonstrationen vorgegangen waren. Seitdem sind mehr als zwölf Millionen Menschen geflohen, rund die Hälfte davon ins Ausland. Die Truppen von Machthaber Baschar al-Assad kontrollieren mittlerweile wieder rund zwei Drittel des Landes. Die Gewalt war in den vergangenen Monaten zurückgegangen. Dennoch kommt es unter anderem immer wieder zu Luftangriffen auf Rebellengebiete.

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