Süddeutsche Zeitung

Debatte um Beobachtung:AfD verklagt Verfassungsschutz

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Von Georg Mascolo, Sebastian Pittelkow und Katja Riedel, München

Die AfD will dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) per Gericht verbieten lassen, öffentlich über die Einstufung der Bundespartei als "Prüffall" zu berichten. In einer 97-seitigen Klageschrift vom 4. Februar an das Verwaltungsgericht Köln, die Süddeutscher Zeitung, WDR und NDR vorliegt, wird eine entsprechende einstweilige Anordnung gefordert.

Als "Prüffall" bezeichnet das BfV ein Vorstadium einer möglichen Beobachtung. Weil damit aber noch keine offizielle Entscheidung getroffen worden sei, fehle es dem Verfassungsschutz an einer juristischen Grundlage für diese "öffentlich-diskreditierende Mitteilung", so die AfD. Für jede Wiederholung dieser Formulierung soll das BfV in Köln nach dem Willen der AfD ein Ordnungsgeld von bis zu 10 000 Euro bezahlen.

Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang hatte die Entscheidung des BfV, die Gesamtpartei AfD als Prüffall zu betrachten, am 15. Januar bei einer Pressekonferenz öffentlich mitgeteilt. "Auch wenn wir grundsätzlich nur mit äußerster Zurückhaltung öffentlich über Prüffälle berichten, erfolgt daher hier die Klarstellung, dass die vorliegenden Anhaltspunkte mit Blick auf die Partei als Ganzes noch nicht hinreichend verdichtet sind, um die Schwelle zum Beobachtungsobjekt zu überschreiten", sagte Haldenwang. Bereits unmittelbar danach hatte die AfD-Spitze juristische Schritte angekündigt.

AfD wendet sich gegen angeblich stigmatisierende Wirkung

Da das BfV es abgelehnt hatte, eine Unterlassungserklärung abzugeben, wurde nun Klage eingereicht. Sie richtet sich nicht gegen die Begründungen in dem 443-seitigen Verfassungsschutzdossier. Sie wendet sich auch nicht gegen die Einstufung der rechten Untergruppierung Der Flügel sowie der Jugendorganisation Junge Alternative als Verdachtsfälle, die mit geheimdienstlichen Mitteln beobachtet werden dürfen. Die Gesamtpartei, für die das nicht zutrifft, wendet sich vor allem gegen eine angeblich stigmatisierende Wirkung der Bekanntmachung des Prüffalles.

Diese Mitteilung erschwere "die Ausübung der parteilichen Tätigkeit" in "erheblichem Maße". Die Partei werde dabei behindert, am politischen Geschehen teilzunehmen. Nachteile entstünden besonders im Werben um Stimmen, Mitglieder und Spenden: "Durch die öffentliche Einordnung bzw. Bezeichnung als Prüffall durch den Staat hat dieser den öffentlichen Diskurs in ungerechtfertigter Weise mitgestaltet und die Antragstellerin politisch in einer demokratiefeindlichen Ecke positioniert, die ihren Grundsätzen widerspricht." Der Staat setze durch solche Äußerungen Parteien in der Wählergunst herab. Zudem gebe das BfV zu, nicht über gesicherte Fakten zu verfügen, sondern weiter prüfen zu müssen.

Dass das BfV mit der öffentlichen Erklärung ein juristisches Risiko eingehen würde, war Regierungsjuristen bewusst. Doch der Verfassungsschutz begründete sein Vorgehen damit, dass der öffentliche Hinweis auf die mangelnde Verdichtung von Anhaltspunkten "eher zu einer Entlastung der Partei" führe. Zudem werde über "Tätigkeiten inhaltlich nicht öffentlich berichtet".

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Quelle:
SZ vom 07.02.2019
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