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Bundesverfassungsgericht:AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung bleibt vorerst ohne Zuschüsse

Die Partei sieht sich in ihrem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt. Ihr Eilantrag in Karlsruhe ist gescheitert, eine Organklage ist aber weiter anhängig.

Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung bekommt vorerst keine öffentlichen Zuschüsse. Die Partei scheiterte mit dem Versuch, die Auszahlung für die Jahre 2018 und 2019 mit einem Eilantrag in Karlsruhe zu erzwingen.

Die gewünschte Entscheidung sei im sogenannten Organstreitverfahren generell nicht vorgesehen, teilte das Bundesverfassungsgericht mit. Damit ist noch nicht über die eigentliche Organklage entschieden. Sie ist weiter anhängig.

Die AfD habe auch nicht dargelegt, dass die Stiftung ohne die Zahlungen ihre Tätigkeit einstellen müsste. Dem Gericht sei nichts über die Finanzen der Stiftung vorgelegt worden, weshalb "schon im Ansatz nicht nachvollzogen werden" könne, "ob die finanzielle Ausstattung der DES zur Erfüllung der Aufgaben einer politischen Stiftung ausreicht oder ob ihr gar ein Insolvenzverfahren droht", so die Richter in ihrer Begründung.

Die sogenannten Globalzuschüsse aus dem Bundeshaushalt stehen nur politischen Stiftungen zu, die den im Bundestag vertretenen Parteien nahestehen. Dort sitzt auch die AfD. Anders als die anderen sechs Stiftungen bekommt die junge AfD-nahe Stiftung aber bisher kein Geld. Gefordert werden 480 000 Euro für 2018 und 900 000 Euro für 2019.

Eine Verfassungsbeschwerde der Stiftung unter Vorsitz der früheren CDU-Politikerin Erika Steinbach hatte das Gericht im vergangenen Jahr aus formalen Gründen abgewiesen. Noch anhängig ist die Organklage der Partei, die sich gegen den Bundestag, dessen Haushaltsausschuss, die Bundesregierung und die Ministerien für Inneres und Finanzen richtet.

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