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Änderung des Grundgesetzes:Koalition stoppt Plan zum Abschuss gekaperter Flugzeuge

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Soll das Verteidigungsministerium allein über den Abschluss eines gekaperten Flugzeugs entscheiden können? Die Bundesregierung wollte das mit einer Änderung des Grundgesetzes ermöglichen. Nun hat sie den Plan gekippt. Es gebe derzeit "keinen Bedarf" dafür.

Von Christoph Hickmann, Berlin

Die Bundesregierung ist offenbar von Plänen abgerückt, den Abschuss gekaperter Flugzeuge zu erleichtern. Ein entsprechender Bericht von Spiegel Online wurde am Donnerstagabend bestätigt. Demnach verständigten sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) sowie weitere Minister am Donnerstag darauf, die ursprünglich angestrebte Grundgesetzänderung nicht weiter zu verfolgen. Auch Innenminister Thomas de Maizière, aus dessen Haus die Pläne stammten, soll einbezogen gewesen sein.

Das Vorhaben war am Dienstag öffentlich geworden und hatte massive Kritik bei der Opposition ausgelöst. Doch auch in den Reihen der schwarz-roten Koalition hatte sich Unmut geregt. Die Regierung wollte eine rechtliche Grundlage für den Fall schaffen, dass Terroristen ein Flugzug kapern. Dafür wollte sie Artikel 35 des Grundgesetzes ändern.

Ziel war, dass im Fall einer Kaperung nicht das gesamte Bundeskabinett über einen Abschuss hätte entscheiden müssen, sondern dass der Verteidigungsminister oder die Verteidigungsministerin die Entscheidung allein hätte treffen können. Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Jahr erklärt, dass die Entscheidung über einen Abschuss nur das Bundeskabinett als Kollegialorgan treffen könne. Delegiere man sie an einen einzelnen Minister, verstoße dies gegen Artikel 35, der den Einsatz von Sicherheitsbehörden und der Bundeswehr in Katastrophenfällen regelt.

Verfassungsgericht setzt enge Grenzen

In einer Erklärung des Innenministeriums von Donnerstagabend heißt es nun, es bestehe "Einigkeit, dass im Bedarfsfall über bestehende Kommunikationsstrukturen eine gemeinsame Entscheidung der Bundesregierung herbeigeführt werden kann und soll". Es bestehe derzeit "kein Bedarf", das Grundgesetz zu ändern.

Voraussetzung dafür, dass ein Abschuss erlaubt sein könnte, wäre nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass sich in dem gekaperten Flugzeug keine unbeteiligten Personen, sondern nur Terroristen befinden. Ansonsten dürften Kampfjets nur Warnschüsse abgeben oder die Maschine abdrängen.

Zudem hatte das Gericht im Sommer 2012 erklärt, dass ein Abschuss lediglich dann ausnahmsweise erlaubt sein könne, wenn Anschläge von "katastrophischem Ausmaß" drohten. Der nun hinfällige Entwurf für die Grundgesetzänderung befand sich zuletzt in der Ressortabstimmung.

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Quelle:
SZ vom 11.04.2014
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