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Wiesbaden:Hessen fordert längere Fristen im Strafrecht

Hessen setzt sich mit weiteren Bundesländern für längere Fristen im Strafrecht ein. "Es besteht dringender Handlungsbedarf. Das Platzen großer Strafverfahren...

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Hessen setzt sich mit weiteren Bundesländern für längere Fristen im Strafrecht ein. „Es besteht dringender Handlungsbedarf. Das Platzen großer Strafverfahren ist wahrscheinlicher geworden“, sagte der hessische Justizminister Roman Poseck (CDU) in Wiesbaden am Montag. Laut Strafprozessordnung müssen die Verhandlungen in Gerichtsprozessen jeweils innerhalb einer bestimmten Frist fortgesetzt worden. Diese war im März 2020 wegen der Corona-Pandemie verlängert worden. Die Regelung endete jedoch zum 30. Juni 2022.

Hessen fordert gemeinsam mit Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein umgehend eine Nachfolgeregelung. Laut Mitteilung hatte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) angekündigt, die Regelung mit dem Corona-Maßnahmenpaket zum Herbst 2022 wieder in Kraft zu setzen. Das ist den Bundesländern in Anbetracht des aktuellen Pandemiegeschehens jedoch zu spät. „Besser wäre es gewesen, die Regelung durchgehend bestehen zu lassen. Es ist unverständlich, dass diese überhaupt gestrichen wurde“, monierte Poseck.

Laut dem Justizministerium sieht die Strafprozessordnung Unterbrechungen von Hauptverhandlungen von bis zu drei Wochen vor, nach zehn Verhandlungstagen bis zu einem Monat - und in klar benannten Fällen wie Erkrankung kann der Zeitraum weiter verlängert werden.

© dpa-infocom, dpa:220808-99-317930/2

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