Süddeutsche Zeitung

Vorwurf der "Schwulenpropaganda":Russisches Gericht weist Klage gegen Madonna ab

Einwandfreier Toleranzaufruf: Bei einem Konzert im russischen St. Petersburg hatte sich Madonna für die Rechte von Homosexuellen eingesetzt. Zehn Bürger sahen dadurch ihre religiösen Gefühle verletzt - und verlangten dafür von der Pop-Queen mehr als acht Millionen Euro. Zu Unrecht, befand nun ein Gericht.

Madonna ist in Russland vom Vorwurf der "Schwulenpropaganda" freigesprochen worden und entgeht damit einer Millionenstrafe. Ein Gericht in der Touristenmetropole St. Petersburg wies eine entsprechende Klage zurück, wie die Agentur Interfax meldete.

Zehn Bürger hatten die 54-jährige Pop-Queen wegen der Verletzung ethnischer und religiöser Gefühle bei einem Konzert im Sommer zu Schadenersatz von umgerechnet 8,3 Millionen Euro verklagt. Nun müssen sie stattdessen für die Anwaltskosten der mitangeklagten Konzertveranstalter aufkommen. Einer der Antragsteller kündigte Berufung an. Der Richter habe nur deshalb so entschieden, "weil es um Madonna geht", sagte eine Sprecherin.

Madonna hatte bei dem Konzert im August zur Toleranz mit Homosexuellen aufgerufen. Die Zuschauer sollten "ihre Achtung und ihre Liebe" für Homosexuelle zeigen, sagte sie. Auf dem Rücken der Sängerin stand "Ohne Angst".

Nur einer der Kläger habe das Konzert persönlich besucht, sagte nun die Sprecherin eines angeklagten Unternehmens. Alle anderen hätten sich lediglich Mitschnitte im Internet angesehen.

St. Petersburg hatte im März ein umstrittenes Gesetz in Kraft gesetzt, das öffentliches Reden über Homosexualität unter Strafe stellt. Befürworter begründen den Erlass mit dem Kinderschutz. Homosexuelle werden in Russland stark diskriminiert. Bis 1993 galt Homosexualität in dem Land als Straftat und noch bis 1999 als psychische Krankheit. Die seit 2006 von russischen Homosexuellen versuchten Gay-Paraden wurden verboten und von der Polizei aufgelöst.

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AFP/dpa/gal
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