Süddeutsche Zeitung

USA:Trump lässt Verurteilung wegen sexuellen Übergriffs anfechten

Fünf Millionen US-Dollar Schadenersatz muss der ehemalige US-Präsident der Autorin E. Jean Carroll nach dem Urteil einer New Yorker Jury zahlen. Dagegen legen seine Anwälte Berufung ein.

Der wegen eines sexuellen Übergriffs und Verleumdung zu einer Entschädigung in Millionenhöhe verurteilte ehemalige US-Präsident Donald Trump hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. Am Dienstag sah es eine New Yorker Geschworenenjury als erwiesen an, dass Trump die Autorin E. Jean Carroll 1996 in einem New Yorker Nobelkaufhaus angegriffen hatte.

Auch wegen Verleumdung ordnete sie an, dass Trump insgesamt fünf Millionen Dollar (umgerechnet etwa 4,56 Millionen Euro) an die heute 79-Jährige zahlen muss. Trump hatte bereits nach der Entscheidung angekündigt, in Berufung gehen zu wollen. Am Donnerstag reichten seine Anwälte bei Gericht ein entsprechendes Dokument ein.

"Er ist bereit, weiterzumachen. Er wird mit einer Berufung dagegen ankämpfen", sagte Trumps Anwalt Joseph Tacopina nach dem Urteil. Die Schriftstellerin Carroll hatte Trump vorgeworfen, er habe sie Mitte der 1990er Jahre in dem teuren New Yorker Kaufhaus Bergdorf Goodman an der Fifth Avenue vergewaltigt.

Den Vorwurf der Vergewaltigung wies die Jury zurück. Der damals noch nicht als Politiker tätige Immobilienunternehmer hatte alle Anschuldigung stets von sich gewiesen. Strafrechtlich sind die Vorwürfe verjährt, zivilrechtlich stand der heute 79-jährigen Carroll der Rechtsweg jedoch offen.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5854261
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ/dpa/tpa
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.