Süddeutsche Zeitung

Urteile:Londoner Uber-Fahrer müssen Englischkenntnisse nachweisen

London (dpa) - Uber-Fahrer in London müssen Grundkenntnisse in Englisch nachweisen. Das entschied ein Gericht in der britischen Hauptstadt. Der Fahrdienst-Vermittler Uber hatte gegen eine entsprechende Anordnung der öffentlichen Verkehrsbetriebe Transport for London (TfL) geklagt.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

London (dpa) - Uber-Fahrer in London müssen Grundkenntnisse in Englisch nachweisen. Das entschied ein Gericht in der britischen Hauptstadt. Der Fahrdienst-Vermittler Uber hatte gegen eine entsprechende Anordnung der öffentlichen Verkehrsbetriebe Transport for London (TfL) geklagt.

Das Urteil würde Zehntausende Fahrer ihren Job kosten, teilte Uber mit und kündigte Berufung an. Dass ein Fahrer einen Essay schreiben könne, sage nichts darüber aus, ob er seine Gäste sicher von A nach B bringe. Der Londoner Bürgermeister Sadiq Khan begrüßte hingegen die Entscheidung: Es sei unerlässlich, dass Fahrer mit Passagieren sprechen und neue Vorschriften verstehen könne.

Mit seiner Smartphone-App UberPop vermittelt Uber Privatleute als Fahrer und konkurriert so mit Taxi-Unternehmen weltweit. In Deutschland musste das US-Unternehmen die App nach einem Gerichtsurteil 2015 einstellen.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-170303-99-518694
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
Direkt aus dem dpa-Newskanal