Süddeutsche Zeitung

Tote im Kühllaster:Hohe Strafen für Schlepperbande

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Vor drei Jahren erstickten 71 Flüchtlinge qualvoll in einem Kühllaster auf der Fahrt durch Österreich. Nun hat ein ungarisches Gericht die verantwortlichen Schlepper verurteilt.

Von Peter Münch, Wien/Kecskemét

Es war ein kaltblütiges Verbrechen. Kein Unglücksfall, keine Fahrlässigkeit, keine Verkettung widriger Umstände hat im August 2015 zum Tod von 71 Flüchtlingen im Laderaum eines Lasters geführt, sondern die Bereitschaft einer Schlepperbande, über Leichen zu gehen. So hat nun Richter János Jádi im ungarischen Kecskemét geurteilt und über die vier Hauptangeklagten am Donnerstag Haftstrafen von jeweils 25 Jahren verhängt. Lebenslang hatte die Staatsanwaltschaft wegen Mordes gefordert. Den Vorsatz wollte der Richter nicht erkennen. Aber Härte hat er gezeigt: Die Strafe muss zum Teil unter verschärften Bedingungen verbüßt werden, eine vorzeitige Haftentlassung ist nicht möglich.

Drei Jahre nach der Tat und ein Jahr nach Prozessbeginn ist nun das Urteil in einem Fall gesprochen worden, der weltweit für Entsetzen gesorgt hat. Er hat den Blick ohne Filter und ohne Abstand auf das Leiden der Flüchtlinge gelenkt und zugleich auf die Skrupellosigkeit der Schlepper. In diesem Fall war die Bande von einem Afghanen geführt worden, der eine Gruppe von Bulgaren sowie einen gebürtigen Libanesen um sich geschart hatte. Neben den vier Haupttätern wurden noch zehn weitere Männer, die zur kriminellen Vereinigung gezählt wurden, zu Haftstrafen zwischen drei und zwölf Jahren verurteilt. Drei von ihnen sind noch flüchtig.

Die Fahrt in den Tod begann am frühen Morgen des 26. August 2015 nahe der serbisch-ungarischen Grenze. In einem Waldstück hatten sich die Flüchtlinge versteckt, eilig wurden sie in den Frachtraum des Kühllasters gedrängt: Syrer, Iraker, Iraner und Afghanen. 59 Männer, acht Frauen und vier Kinder. 71 Menschen auf einer Fläche von 14,26 Quadratmetern. Ohne Luftzufuhr, ohne Fenster, ohne Licht. Die Tür ließ sich nur von außen öffnen.

Vorbei an Budapest ging die Fahrt nach Nordwesten Richtung österreichische Grenze. Vorneweg fuhr ein Begleitfahrzeug der Schlepper, das vor Kontrollen warnen sollte. Sehr bald schon wurde der Sauerstoff knapp, die Menschen im Laderaum begannen verzweifelt zu schreien und zu trommeln. Hinten war die Hölle, vorn herrschte das kühle Kalkül der Menschenhändler. All das ist genau protokolliert - denn die Schlepper wurden abgehört. Wochen zuvor schon waren sie ins Visier der ungarischen Ermittler geraten.

Die Telefonprotokolle, die kurz vor Prozessbeginn im vorigen Jahr von der Süddeutschen Zeitung, dem NDR und WDR öffentlich gemacht wurden, sind ein erschütterndes Dokument: "Sie schreien einfach die ganze Zeit, du kannst dir gar nicht vorstellen, was hier los ist", meldete der Fahrer. Mehrmals telefonierte er, zunehmend aufgeregt, aus Angst vor Entdeckung. Immer wieder wurde er beschieden, nicht auf die Schreie zu achten, bloß nicht anzuhalten, auf keinen Fall die Tür zu öffnen, einfach weiterzufahren. "Falls sie sterben sollten, soll er sie dann in Deutschland im Wald abladen", befiehlt der afghanische Bandenchef. Im Protokoll ist noch vermerkt, dass daraufhin "eine oder evtl. mehrere Personen lachen".

Alles wurde gehört, aber nichts verhindert. Die ungarischen Behörden rechtfertigten das damit, dass die Gespräche erst später übersetzt und ausgewertet wurden. Später war zu spät. Als der Laster nach rund drei Stunden Fahrt die ungarisch-österreichische Grenze erreichte, war aus dem Laderaum kein Trommeln und kein Schreien mehr zu hören, alle Insassen waren tot, sie waren qualvoll erstickt. Der Fahrer stellte den Wagen auf der Autobahn bei Parndorf im Burgenland in einer Pannenbucht ab und floh mit dem Begleitfahrzeug zurück nach Ungarn. Als der Kühllaster am nächsten Morgen von der österreichischen Polizei entdeckt und geöffnet wurde, tropfte Verwesungsflüssigkeit aus dem Laderaum. Von ungefähr 20 Toten war zunächst die Rede, dann von vielleicht 50, so schwer war das abzuschätzen.

Die Berichte und die vom Boulevard veröffentlichten Bilder vom Laster voller Leichen, der mit einem aufgedruckten Hahn für Geflügelfleisch warb, waren ein nachhaltiges Schockerlebnis auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise 2015. Die Flüchtlinge starben nicht mehr anonym im Mittelmeer, sondern wurden von den Schleppern tot vor die Türen des Westens gelegt. All das platzte hinein in ein Treffen von Regierungschefs, die in Wien über die Zukunft des Westbalkans beraten wollten und nun mit dieser Tragödie konfrontiert waren. Bundeskanzlerin Angela Merkel und die anderen zeigten sich erschüttert. Kurz darauf öffnete Merkel die Grenze.

Die Angeklagten zeigten erst zum Ende des Prozesses Reue

Doch jenseits dieser politischen Fragen war in Kecskemét nun allein über ein Verbrechen zu urteilen. Die Täter waren schnell in Ungarn verhaftet worden, aufgeflogen war ein Ring von Schleusern, die rund 1200 Flüchtlinge nach Österreich geschmuggelt und dabei Hunderttausende Euro verdient hatten. Selbst am Tag nach der Parndorfer Todesfahrt setzten sie das Geschäft ungerührt fort und pferchten erneut 67 Flüchtlinge in einen Kühllaster. Sie überlebten die Fahrt nach Österreich, weil sie ein Loch in die Wand treten konnten.

Zu Prozessbeginn hatten sich die Angeklagten zunächst unbeteiligt gezeigt. Erst schwiegen sie, später schoben sie sich gegenseitig die Schuld zu, erst am Ende zeigten sie Reue, baten die Angehörigen der Opfer um Verzeihung und das Gericht um ein mildes Urteil. Da lag schon ein Prozess hinter ihnen, in dem die Beweislast erdrückend war. In die Länge hat er sich dennoch gezogen, auch weil im Gerichtssaal bisweilen babylonische Sprachverwirrung herrschte. Die Prozesssprache Ungarisch musste für die Angeklagten, die dem Verfahren mit Kopfhörern folgten, simultan ins Bulgarische, Arabische und Paschtu übersetzt werden.

Die Verteidiger versuchten noch, die Tat als eine Art Unfall dazustellen. Den Richter Jádi, der viel Lob für seine umsichtige Verhandlungsführung bekommen hat, überzeugte das nicht. Eine Berufung gegen das Urteil steht nun den Anklägern wie den Verteidigern offen. Die Angeklagten nahmen die Schuldsprüche schweigend und mit gesenkten Häuptern entgegen.

Mitarbeit: Daniel Mayer

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Quelle:
SZ vom 15.06.2018
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