Süddeutsche Zeitung

Tod von Oury Jalloh:Oury Jalloh und der Feuertod auf der Matratze

Lesezeit: 6 min

Von Antonie Rietzschel

Schwarzer Ruß an den weißen Fliesen. Auf dem Boden liegt der verkohlte Körper von Oury Jalloh. Hände und Füße sind angekettet. Als am 7. Januar 2005 gegen zwölf Uhr Feuer in seiner Zelle ausbrach, war er nach zwei Minuten tot. Was damals auf dem Polizeirevier in Dessau passierte, wie der damals 36-Jährige starb, lässt immer noch viel Raum für Spekulationen.

Nach Darstellung der Polizei hat sich der Asylbewerber aus Sierra Leone selbst angezündet. Dafür soll er die Matratze, auf der er lag, aufgerissen und die herausquellende Füllung mit dem Feuerzeug in Brand gesetzt haben. Ob dadurch ein Feuer hätte entstehen können, durch das sein Körper bis in die tiefen Muskelschichten verkohlte und sogar die Finger der linken Hand vollständig wegbrannten, wurde jedoch nie überprüft. Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau, die sich seit April 2014 mit den genauen Todesumständen beschäftigt, hat nun ein neues Gutachten in Auftrag gegeben.

Der schweizerische Sachverständige Kurt Zollinger vom Forensischen Institut Zürich wird an diesem Donnerstag den Zellenbrand nachstellen. Dafür soll ein mit Schweinefett überzogener Dummy in Brand gesetzt werden. Der neue Versuch, der im Institut für Brand- und Löschforschung im sächsischen Schmiedeberg stattfinden wird, verlaufe ergebnisoffen, hieß es vorab von der Staatsanwaltschaft. Um maximale Transparenz zu gewährleisten, sollen bei dem Versuch auch Journalisten anwesend sein. Mit aussagekräftigen Resultaten sei an diesem Donnerstag jedoch noch nicht zu rechnen, so die Staatsanwaltschaft. Dafür müsse man die Analyse abwarten.

Es war Mord - für die "Initiative im Gedenken an Oury Jalloh" steht das fest. Sie hatte 2013 ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben und dafür 35 000 Euro gesammelt. Gemeinsam mit einem Brandgutachter unternahmen die Aktivisten mehrere Versuche. Sie fesselten einen Schweinekadaver auf eine Matratze, die der in der Zelle Jallohs ähnlich war und zündeten sie an. Es entstand lediglich ein Schwelbrand, wie Videoaufnahmen zeigen. Jallohs Körper war jedoch stark verbrannt, die Matratze fast vollständig zerstört. Das sei nur durch die Verwendung von fünf Litern Brandbeschleuniger wie Benzin möglich, so der Gutachter ( der komplette Bericht als PDF - Achtung, das Dokument zeigt ein Foto der verkohlten Leiche). Nach der Vorstellung des Brandgutachtens sprach der Oberstaatsanwalt von Dessau-Roßlau, Folker Bittmann, von "teilweise erschreckenden Informationen" ( im Video).

Einen Grund zur Freude sehen die Aktivisten in dem neuerlichen Brandversuch nicht. Sie kritisieren, dass die Nebenklage, bestehend aus Jallohs Angehörigen, erst sehr kurzfristig über das Datum informiert worden sei. Ein entsprechendes Schreiben ging offenbar erst am 26. Juli ein. Die Staatsanwaltschaft hat eine Mitwirkung der von der Initiative beauftragten Gutachter zugelassen. "Doch die stehen so kurzfristig nicht zur Verfügung", sagt Nadine Saeed von der "Initiative im Gedenken an Oury Jalloh". Die Staatsanwaltschaft kontert diesen Vorwurf mit dem Hinweis, die Nebenklage sei bereits seit einem Jahr darüber informiert gewesen, dass es ein neues Gutachten geben werde. Auch sei ihnen der Name des Sachverständigen bekannt.

Unter den Aktivisten herrscht mittlerweile großes Misstrauen gegenüber der Staatsanwaltschaft. Die jahrelange Auseinandersetzung hat sie viele Nerven gekostet. Dazu kommen Schlampereien und Fehlentscheidungen von Polizisten und Ermittlern, die detailliert dokumentiert sind.

Jallohs Festnahme war möglicherweise rechtswidrig

Es ist früh am Morgen des 7. Januar 2005, als Oury Jalloh in Dessau zwei Frauen der Stadtreinigung bittet, ihm ihr Handy zu leihen. Er ist betrunken, hat gekokst. Die Frauen rufen die Polizei. Die Beamten glauben, Jalloh hätte sie belästigt. Sie wollen ihn mitnehmen, auch weil sich der Asylbewerber nicht ausweisen kann. Er wehrt sich. Die Polizisten schaffen es schließlich, ihm mit Gewalt Handschellen anzulegen und ihn in das Auto zu bugsieren. Bei der Obduktion werden bei Jalloh später mehrere Kopfverletzungen und eine gebrochene Nase festgestellt.

Auf dem Polizeirevier wird Oury Jalloh in die Zelle Fünf gesperrt. An Händen und Füßen gefesselt liegt er auf einer Matratze. Es ist 8.30 Uhr. Eigentlich hätte ein Richter darüber entscheiden müssen, ob Jalloh überhaupt hätte eingesperrt werden dürfen. Von der Vorschrift wollte damals keiner der Beamten auf dem Revier etwas gewusst haben.

Das Landgericht Magdeburg hatte 2012 dem angeklagten Dienstgruppenleiter Andreas S. deswegen einen "unvermeidbaren Verbotsirrtum" zugestanden. Übersetzt heißt das: S. musste ein Gesetz nicht kennen, das zu seinem täglichen Handwerkszeug gehört. Er wurde lediglich wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 10 800 Euro verurteilt.

Der Bundesgerichtshof bestätigte 2014 das Urteil. Bundesanwalt Johann Schmid fand deutliche Worte für das Versäumnis des Beamten: "Ich gehe davon aus, dass die Dessauer Polizisten den Richtervorbehalt durchaus kannten, aber aus Bequemlichkeit missachteten. Ein Polizeibeamter hat von Berufs wegen die Gesetze zu kennen, die er tagtäglich anwendet", so Schmid. Einen neuen Prozess, wie von der Verteidigung gefordert, lehnt das Gericht trotzdem ab. Ein Richter hätte nicht unbedingt die sofortige Freilassung Jallohs angeordnet. "Eine aberwitzige Begründung", kommentierte SZ-Rechtsexperte Wolfgang Janisch damals.

Die Polizei erschwerte die Aufklärung

Was genau auf dem Polizeirevier geschah, wissen am besten die Beamten selbst. Im Mittelpunkt steht dabei immer wieder der Dienstgruppenleiter Andreas S. Der Arzt, der dem Festgenommenen Blut abnahm, warnte ihn, Jalloh könne sich selbst verletzten. Andreas S. hätte also regelmäßig Jallohs Zustand überprüfen müssen.

Beate H. hat am 7. Januar 2005 ebenfalls Dienst. Gegen halb elf Uhr meldet der Beamte, der Jalloh kontrolliert hatte, die Person sei jetzt wach. Beate H. schaltet die Gegensprechanlage zur Zelle ein, damit Jalloh auch mit den Beamten Kontakt aufnehmen kann. Jalloh rasselt mit den Ketten, ruft, man solle ihn losmachen. Um viertel vor zwölf schaut Beate H. nach ihm.

Kaum sitzt sie wieder am Schreibtisch, wird es in der Zelle wieder lauter. Andreas S. stellt die Gegensprechanlage leiser. Beate H. dreht sie wieder lauter. "Solange ich hier sitze, bleibt das Ding laut gestellt", sagt sie. Dann hören H. und S. ein plätscherndes Geräusch, der Feueralarm geht los. Laut Polizeiprotokoll hat Beate H. kurz nach dem Tod Jallohs ausgesagt, Andreas S. habe das Signal mehrmals weggedrückt und sei erst nach einer energischen Aufforderung losgegangen. Außerdem habe sie Hilferufe gehört. Doch als die Polizisten die Zelle öffnen, können sie ihm nicht mehr helfen.

Noch am Tag von Jallohs Tod verschickt der Revierleiter eine Hausmitteilung, in der es heißt, die Kollegen hätten unverzüglich reagiert. Mittlerweile hat S. zugegeben, mindestens einmal den Feueralarm ausgeschaltet zu haben.

Vor Gericht zieht Beate H. ihre Aussage zurück. Sie erklärt, ihre Angaben seien nicht korrekt protokolliert worden. S. habe sich zügig auf den Weg gemacht. Er wird am 8. Dezember 2008 zunächst gemeinsam mit seinem Kollegen Hans-Ulrich M. freigesprochen. Aus Mangel an Beweisen. Der damalige Richter Manfred Steinhoff wirft den Polizeizeugen vor, systematisch gelogen und eine "Aufklärung verunmöglicht" zu haben. Seine Urteilsbegründung schließt er mit dem Satz: "Ich habe keinen Bock, zu diesem Scheiß noch irgendwas zu sagen."

Rätsel um das Feuerzeug

Nicht nur die Erinnerung der Polizisten im Fall Jalloh ist zweifelhaft, sondern auch die Beweislage. Zwar urteilte 2012 das Landgericht Magdeburg, eine gezielte Vernichtung von Beweismitteln könne nicht nachgewiesen werden. Doch die Richterin stellte fest, dass es Ermittlungsfehler gegeben habe. Die Journalistin Margot Overath beschäftigt sich seit Jahren mit dem Fall Oury Jalloh und hat diese Fehler in einem eindrucksvollem Radio-Feature zusammengestellt. Sie schildert, wie Überwachungsvideos verschwanden oder das Fahrtenbuch zweier Beamter, die angeblich um 11.30 Uhr in der Zelle gewesen sein sollen.

Ein Beamter soll den Tatort nach dem Brand filmen. Von ihm stammen die Aufnahmen des verkohlten Leichnams. Nach vier Minuten bricht das Video jedoch ab. Die Begründung: Stromausfall. Mehrere Zeugen, darunter der Hausmeister, sagen jedoch aus, es habe keinen Stromausfall gegeben. "Dass man ein Gericht so auf den Arm nimmt, ist ein Skandal", sagt die Anwältin Gabriele Heinecke. Sie vertritt Jallohs Bruder. Von der Spurensicherung am Tatort gibt es weder Fotos noch Videoaufnahmen.

Erst zwei Tage nach der ersten Begehung der Zelle tauchen Reste eines Feuerzeugs auf, mit dem sich Jalloh selbst angezündet haben soll. Der Kollege von Andreas S., Hans-Ulrich M., muss es bei der Durchsuchung von Jalloh übersehen haben. Die Anwältin Heinecke vermutet, dass das Feuerzeug sich gar nicht in der Zelle befand. Sie fühlt sich durch ein Gutachten von 2012 bestätigt. Das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt hatte das Feuerzeug umfassend untersucht. Es konnten weder DNA-Spuren noch Gewebereste von Jallohs Kleidung oder der Matratze, auf der er lag, nachgewiesen werden. Ermittler des Landeskriminalamts Stuttgart fanden bei einer weiteren Untersuchung fremde Polyesterfasern.

Der britische Brandsachverständige Iain Peck, der die Reste des Feuerzeugs im Auftrag der "Initiative im Gedenken an Oury Jalloh" ebenfalls untersuchte, fand Tierhaare und DNA unbekannter Herkunft. "Woher stammt die?", fragt Nadine Saeed. Die Beantwortung dieser Frage findet die Aktivistin viel wichtiger als ein neuerliches Brandgutachten. Ihre Initiative hat für diesen Donnerstag zu deutschlandweiten Mahnwachen aufgerufen.

Linktipp:

59 Tage dauerte der erste Prozess in Dessau-Roßlau. Das Mobile Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Sachsen-Anhalt hat die Aussage von Zeugen und Angeklagten protokolliert.

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