Süddeutsche Zeitung

Duisburg:Gefährlicher Verkehr hinterm Steuer

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Von Philipp von Nathusius

In Duisburg ereignete sich am Wochenende ein eher unüblicher Verkehrsunfall: Hinter dem Steuer eines Autos und während der Fahrt sollen ein 70-Jähriger und eine 34-Jährige Geschlechtsverkehr gehabt haben. Dabei krachte ihr Wagen an einer Kreuzung, an der die Ampeln ausgefallen waren, mit dem Wagen einer Frau zusammen, wie die Polizei am Montag mitteilte. Der Unfall hatte sich bereits am Samstag ereignet. Verletzt wurde bei dem Zusammenstoß niemand.

Zunächst sah für die zur Unfallstelle gerufenenen Beamten alles nach einem normalen Blechschaden aus. Bei der Aufnahme des Unfalls stieß die Polizei dann auf die bemerkenswerten Umstände. Das Paar soll die Vorfahrtregeln missachtet haben. Dann stellten die Beamten die entscheidende Frage: Wer ist gefahren? "Weil die Angaben des Rentners und seiner jungen Begleiterin, die gleichzeitig Halterin des Pkw ist, nicht eindeutig waren, bohrten die Polizisten nach", heißt es im Polizeibericht.

Die 34-Jährige habe dabei eingeräumt, dass sie während der Fahrt auf dem Schoß des 70-Jährigen gesessen und man Geschlechtsverkehr gehabt habe. "Das Lenken, Schalten und Treten der Pedale habe man sich geteilt", heißt es im Polizeibericht. Einen Führerschein hatte demnach keiner der beiden. Laut Polizei Duisburg hat die Halterin des Unfallfahrzeuges noch nie eine Fahrerlaubnis besessen, dem Rentner war bereits vor dem Unfall der Führerschein entzogen worden. Ermittelt wird nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Sex am Steuer verstößt nicht unbedingt gegen die StVO

Generell verstößt Sex während der Fahrt nicht gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). "Einen eigenen Straftatbestand wie beim Handy am Steuer gibt es in diesem Zusammenhang nicht", erklärt Daniel Dabrowski, Sprecher der Duisburger Polizei. "Es kommt immer darauf an, wie sich das auf die Fahrweise auswirkt", sagte Dabrowski der SZ.

Erst wenn andere gefährdet werden, können die Beteiligten strafrechtlich belangt werden. Dann greift Paragraph 315 des Strafgesetzbuches, der fahrlässiges Handeln als Gefährdung für den Straßenverkehr unter Strafe stellt. Bis zu zwei Jahre Haft sieht das Gesetz im Extremfall vor.

Eine Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses haben die beiden nicht zu befürchten. Bei Sex im Auto, im übrigen auch parkend, ein durchaus mögliches Szenario. Dazu kann es aber nur kommen, wenn Dritte die Kopulierenden in flagranti im Fahrzeug erwischen, daran Anstoß nehmen und Anzeige erstatten. Im Duisburger Fall jedoch hatten sich der 70-Jährige und seine halb so alte Loverin zunächst offenbar nichts von ihrem Stelldichein hinterm Steuer anmerken lassen. Laut Polizeisprecher Dabrowski habe "die Geschädigte den Kollegen nicht mitgeteilt, dass die Unfallverursacher unbekleidet aus ihrem Fahrzeug gestiegen wären."

Mit Material der Deutschen Presse-Agentur

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