Süddeutsche Zeitung

Prozess wegen Zuhälterei:Schwesta Ewa gesteht Misshandlung teils minderjähriger Fans

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Die als Rapperin "Schwesta Ewa" bekannte Ewa Malanda hat vor dem Landgericht Frankfurt am Main gestanden, vier teilweise minderjährige Fans geschlagen zu haben. Die 32-Jährige ist unter anderem wegen Zuhälterei, Menschenhandels und Körperverletzung angeklagt.

Sie soll die jungen Frauen im Alter von 17 bis 19 Jahren laut Anklageerhebung zuerst gezielt in ein emotionales und finanzielles Abhängigkeitsverhältnis geführt haben, das sie später ausnutzte, um die Frauen zur Prostitution "im gesamten Bundesgebiet" zu zwingen. Ihre Einnahmen habe sie den Frauen zwischen November 2015 und September 2016 durch "psychischen Druck und wiederholte körperliche Misshandlungen" abgepresst. Da Malanda das Geld nicht versteuerte, ist sie zudem wegen Steuerhinterziehung angeklagt.

Vor Gericht erzählte "die Schwesta", die mit Liedern über ihre eigene Vergangenheit im Frankfurter Rotlichtmilieu bekannt wurde, am ersten Verhandlungstag ihre eigene Version. Sie räumte ein, die jungen Frauen geschlagen zu haben, bestritt aber, deren Zuhälterin gewesen zu sein: Sie seien der Prostitution aus freien Stücken nachgegangen, um in kurzer Zeit möglichst viel Geld für Luxusartikel zusammenzubekommen. Für sie sei Sexarbeit "ein normaler Job", erklärte die Angeklagte: "Ich hab ja selber jung angefangen". Der Erlös aus der Arbeit der Frauen sei nach dem Abzug aller Spesen gleichmäßig verteilt worden.

Nach Malandas Verhaftung im November 2016 war in Medienberichten zu lesen, dass sie die Fans aus ihrer Heimat Polen nach Deutschland gelockt und zunächst Kosten für Kleidung, Kosmetik und Benzin übernommen habe, die diese dann durch Arbeit "abbezahlen" sollten. Eine solche Schuldknechtschaft oder "Verhältnisse, die dem entsprechen oder ähneln", fallen im Strafgesetzbuch unter Menschenhandel. Die Masche soll aufgeflogen sein, als sich eine der Frauen ihrer Mutter mitteilte: Sie erstattete Anzeige und wirft Malanda unter anderem Misshandlung vor.

Auch dies bestreitet die Angeklagte: Sie sei zwar öfters einmal "ausgerastet" und habe Ohrfeigen verteilt, wenn die Mädchen nicht ordnungsgemäß bekleidet gewesen seien oder Zeitvorgaben nicht eingehalten hätten. "Es gab aber kein Blut bei meinen Ausrastern", sagte sie.

Aus ihrer Vertrautheit mit Prostitution, Kriminalität und Gewalt hat die 32-Jährige nie einen Hehl gemacht. Auf ihrem ersten Album "Kurwa" (polnisch für "Hure") rappt die in Polen geborene Ewa Müller, die ihren Namen später in Malanda änderte, über ihre Zeit als Prostituierte, in der sie Vergewaltigung und Drogenabhängigkeit erlebt haben soll. In Interviews gab sich Malanda reflektiert und attestierte sich selbst einen "Puffschaden", prahlte jedoch auch damit, schon mit 17 Jahren Zuhälterin gewesen zu sein und Drogen verkauft zu haben.

Der Prozess läuft noch bis zum 20. Juni, insgesamt sind vier Verhandlungstage angesetzt. Anfang kommender Woche sollen die vier 17- bis 19-Jährigen als Zeuginnen aussagen.

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