Süddeutsche Zeitung

Prozess in Halle:Mann lässt kranke Ehefrau verhungern

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Ein 55-Jähriger hat seine krebskranke Ehefrau verhungern und verdursten lassen. Er kam mit einer Bewährungsstrafe davon, denn seine Frau lehnte vor ihrem Tod jede Hilfe ab.

Weil er seine krebskranke Frau verhungern und verdursten ließ, ist ein 54-jähriger Mann zu einem Jahr und drei Monaten Haft verurteilt worden. Die Strafe wurde für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Als die 1,62 Meter große Frau im September 2008 starb, wog sie laut Gutachter nur noch 27 Kilogramm.

Der arbeitslose Betonbauer aus Löbejün in Sachsen-Anhalt wurde der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen für schuldig befunden. Er hatte über seinen Verteidiger gestanden, seine Frau mindestens vier Monate nicht ausreichend versorgt zu haben. Das sei allerdings auf ihren Wunsch hin geschehen.

Der Angeklagte hatte vor dem Amtsgericht Halle angegeben, dass seine Frau keinen Arzt gewollt habe. Dies habe er akzeptiert. "Er hätte gegen den Willen seiner Frau handeln müssen", sagte Richter Hans Maynicke in der Urteilsbegründung. Der Schwager des Angeklagten hatte als einziger Zeuge in dem eintägigen Prozess ausgesagt, seine Schwester habe Hilfe abgelehnt. Der 55-Jährige nahm den Richterspruch regungslos auf. Das Urteil ist rechtskräftig.

In einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung des Angeklagten hieß es, er habe seine Ehefrau geliebt und vermisse sie sehr. Sie selbst habe jegliche medizinische Hilfe abgelehnt.

Laut Gutachter Manfred Kleiber führten Flüssigkeitsverlust und Nahrungsmangel zum Tod der Frau. Die Frau habe mindestens ein Jahr lang an Krebs gelitten. "Sie war hochgradig abgemagert, eine erschreckend dünne Frau", sagte der Professor für Rechtsmedizin von der Universität Halle. Dem Gutachter zufolge wäre eine stationäre Einweisung noch einen Tag vor ihrem Tod mindestens lebensverlängernd gewesen.

Das Paar war seit 1977 verheiratet, hatte einen gemeinsamen Sohn und eine Tochter aus der ersten Ehe der Frau. Der Mann war seit 1995 ohne Job. Das Paar lebte in dem kleinen Ort Löbejün bei Halle in sehr einfachen Verhältnissen, die geistig behinderte Tochter der Frau und ihr Bruder wohnten auf dem Grundstück.

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