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Potsdam:Hinterbliebenenversorgung für Einsatzkräfte verbessert

Potsdam (dpa/bb) - Die Hinterbliebenenversorgung für Retter im Land Brandenburg ist rückwirkend verbessert worden. Bei tödlichen Unfällen im Einsatz können nun unbürokratisch bis zu 60 000 Euro an Hinterbliebene ausgezahlt werden, wie Regierungschef Dietmar Woidke (SPD) am Mittwoch nach einem entsprechenden Kabinettsbeschluss mitteilte.

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Potsdam (dpa/bb) - Die Hinterbliebenenversorgung für Retter im Land Brandenburg ist rückwirkend verbessert worden. Bei tödlichen Unfällen im Einsatz können nun unbürokratisch bis zu 60 000 Euro an Hinterbliebene ausgezahlt werden, wie Regierungschef Dietmar Woidke (SPD) am Mittwoch nach einem entsprechenden Kabinettsbeschluss mitteilte.

Bisher war die Regelung für ehrenamtliche, verbeamtete und angestellte Feuerwehrleute sowie Polizisten oder andere Helfer sehr unterschiedlich. Dies hatte im September vergangenen Jahres nach dem Tod von zwei ehrenamtlichen Feuerwehrmännern bei einem Einsatz nach einem Autobahnunfall zu Kritik geführt. Die Verordnung gilt nun rückwirkend seit dem 1. Januar 2017. Laut Woidke ist die Regelung in Brandenburg bislang bundesweit einzigartig.

Unter die Neuregelung fallen künftig auch nicht organisierte Helfer, die etwa bei einem Hochwassereinsatz bei der Deichrettung spontan aktiv werden, ergänzte Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD). Auch Menschen, die bei einer Straftat einschreiten, sollen darüber abgesichert werden. Zudem werden Übungen etwa der Freiwilligen Feuerwehr erfasst. Die Verordnung gelte zudem nicht nur für Eheleute, sondern auch für Lebenspartner. 60 000 Euro Sterbegeld gab es bislang nur bei verbeamteten Feuerwehrleuten, bei anderen Helfern waren die Beträge deutlich niedriger oder fehlten ganz.

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