Süddeutsche Zeitung

USA:Eltern zerstören Pornosammlung - Sohn klagt

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Mit der Erziehung ist es ja so eine Sache: Man muss die Kinder ihre Erfahrungen machen lassen, finden die einen; man muss die Kinder anleiten, damit sie vernünftige Erwachsene werden, meinen die anderen. Dass insbesondere Eltern aus letzterer Gruppe zu einer gewissen Übergriffigkeit neigen können, überrascht dabei kaum. Wo kommen wir denn hin, wenn der Junge/das Mädchen moralisch in der Gosse landet? Eben.

Und damit zu einem aktuellen Fall in den USA: Dort hat ein 40 Jahre alter Mann seine eigenen Eltern verklagt, weil sie seine Pornosammlung zerstört haben sollen. Den Verlust möchte der Mann nun mit etwa 87 000 Dollar Schadensersatz ausgeglichen wissen. Schließlich seien Klassiker Teil der Sammlung gewesen, Filme von Produktionsfirmen, die es teilweise gar nicht mehr gebe. Von geschmackvollen Titeln wie "Frisky Business" und "Big Bad Grannys" ist die Rede; dazu kommen Sexspielzeuge und Magazine, insgesamt zwölf Umzugskisten.

Vorgeschichte mit Pornos

Die bekamen die Eltern des Mannes deshalb in die Finger, weil er nach einer Scheidung 2016 wieder für einige Monate bei ihnen eingezogen war. Ob es zwischen Pornosammlung und Eheaus einen Zusammenhang gibt, ist unbekannt. Das aber nur nebenbei.

Denn eigentlich geht es ja um Moral, und die elterlichen Vorstellungen passten so gar nicht zu den Vorlieben des Sohnes. Der war seinerzeit schon von der Highschool geflogen, weil er Erwachsenenfilme verkauft hatte. "Glaub' es oder nicht: Ich habe die Pornos aus Sorge um deine mentale und emotionale Gesundheit zerstört", zitiert der Nachrichtensender Fox aus einer E-Mail des Vaters.

Mit einem Kilo Kokain hätte er das Gleiche getan. "Ich hoffe, du wirst mich eines Tages verstehen." Der Sohn hatte zuvor an seine Eltern geschrieben: "Wenn ihr mit meinem Eigentum ein Problem hattet, hättet ihr mir das sagen können, dann hätte ich mir einen anderen Platz zum Wohnen gesucht."

Die Sache mit dem zerstörten Eigentum fand allerdings nicht einmal die örtliche Polizei sonderlich gravierend. Wie auch die Staatsanwaltschaft wollten die Gesetzeshüter die Angelegenheit nicht weiter verfolgen, woraufhin sich der 40-Jährige für eine Zivilklage entschied. Wie auch immer die ausgehen mag: Die Eltern-Kind-Beziehung wird nicht so leicht wieder zu kitten sein.

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