Süddeutsche Zeitung

Mordserie in Kliniken:Vorgesetzte von Niels Högel bleiben vermutlich straffrei

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Aufsehenerregender Beschluss des Landgerichts Oldenburg: Vier ehemalige Kollegen des Krankenhausmörders müssen nicht mit einer Verurteilung rechnen - weil nicht nachweisbar ist, dass sie vorsätzlich wegschauten.

Von Annette Ramelsberger

Sie sollen es geahnt, befürchtet, gewusst haben. Aber sie sollen weggeschaut und geschwiegen haben, als einer ihrer Kollegen immer wieder Menschen in den Tod spritzte. Dass die Ärzte, Krankenschwestern und Pfleger Zeugen einer unvorstellbaren Mordserie waren, das wollten sie nicht wahrhaben - und eingegriffen haben sie dann auch nicht, fast bis zum Schluss. Deswegen stehen sieben von ihnen seit Februar vor Gericht - wegen Beihilfe zum Totschlag durch Unterlassen. Aber offenbar nicht mehr lange, wie das Landgericht Oldenburg am Montag in einem aufsehenerregenden Beschluss bekannt gab.

Der Krankenpfleger Niels Högel hat vermutlich an die 200 Menschen getötet, 85 Morde wurden ihm nachgewiesen. Bei 130 Verdachtsfällen konnte die Todesursache nicht mehr geklärt werden, weil die Menschen feuerbestattet wurden. Er selbst wurde im Juni 2019 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Den Mitarbeitern aus dem Klinikum Oldenburg wird in der Öffentlichkeit vor allem vorgehalten, dass sie Högel mit einem guten Zeugnis weggelobt haben, obwohl sie bereits Verdacht schöpften - worauf der Täter umgehend im Krankenhaus Delmenhorst anfing und weiter tötete. Nun aber hat das Gericht erklärt, dass die vier Angeklagten aus Oldenburg wohl nicht mit einer Verurteilung rechnen müssen. Die Richter sehen es zwar als belegt, dass das Misstrauen der Kollegen gegen Högel immer weiter stieg. Aber das Gericht hält es nicht für beweisbar, dass die Angeklagten aus Vorsatz schwiegen, zum Beispiel, um dem Ruf ihres Krankenhauses nicht zu schaden. "Aus Sicht der Kammer hat die bisherige Beweisaufnahme ein vorsätzliches Handeln der vier Angeklagten aus dem Klinikum Oldenburg nicht mit einer für eine Verurteilung ausreichenden Gewissheit belegt", schreiben die Richter unter Vorsitz von Sebastian Bührmann.

Wann wurde die Strichliste über die Todesfälle angelegt?

Das Gericht wertete eine ganze Reihe von Verdachtsmomenten gegen die Angeklagten aus Oldenburg als nicht ausreichend. Weder genüge das deutliche Unbehagen vieler Kollegen gegenüber Högel für die Feststellung eines vorsätzlichen Verhaltens, noch eine sogenannte Kalium-Konferenz, die wegen des übermäßigen Verbrauchs des Mittels anberaumt worden war. Mit Kalium hatte Högel am Klinikum Oldenburg immer wieder getötet. Und auch eine Strichliste, die zeigte, wer bei welchen Todesfällen im Dienst war, reicht dem Gericht nicht als Beleg. Högels Vorgesetzter hatte die Liste angelegt, Högel führte sie mit weitem Abstand an. Es könne ja sein, dass diese Liste erst später erstellt worden sei, nach dem Wechsel Högels in eine andere Abteilung des Klinikums, erklärte das Gericht. Warnungen an diese Abteilung gab es nicht.

Diese Einschätzung der Kammer macht eine Verurteilung der Angeklagten aus Oldenburg unwahrscheinlich. Denn für eine Verurteilung ist nicht nur das Wissen um die Taten nötig, sondern auch der Wille, diese zu vertuschen. Und der ist den Ärzten und Pflegekräften nur schwer nachweisbar. Wie es nun für diese Angeklagten weitergeht, ist noch unklar. Es könnte sein, dass es zu einer Abtrennung des Verfahrens gegen die Oldenburger kommt, während gegen die Angeklagten aus Delmenhorst weiterverhandelt würde.

Im Fall der ebenfalls angeklagten drei Ex-Vorgesetzten Högels aus dem Klinikum Delmenhorst äußerte sich das Gericht zurückhaltender, weil die Beweisaufnahme für diesen Komplex noch nicht so weit fortgeschritten ist. Doch auch hier meldet die Kammer zwischen den Zeilen Zweifel an der Nachweisbarkeit des Vorsatzes an. Bei der weiteren Beweisaufnahme sei deshalb zu prüfen, ob Zeugen den Vorwurf belegen könnten, "dass die Grenze der Fahrlässigkeit hin zum bedingten Vorsatz überschritten ist". Bedingter Vorsatz heißt: Jemand will den Tod eines Patienten nicht, nimmt ihn aber in Kauf nach dem Motto: Na und?

Högel war in Delmenhorst auf frischer Tat ertappt worden. Doch statt sofort die Polizei zu rufen, entschieden sich seine Vorgesetzten, ihn noch einmal eine Schicht arbeiten zu lassen, weil er danach Urlaub hatte. In dieser Schicht tötete er eine 67 Jahre alte Frau. Der Prozess ist bis Ende 2022 geplant. Die Morde von Oldenburg und Delmenhorst gelten als größte Mordserie in der deutschen Nachkriegsgeschichte.

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