Süddeutsche Zeitung

Niedersachsen:Wolf soll ins Jagdrecht aufgenommen werden

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Darauf verständigten sich die Landtagsfraktionen von SPD und CDU in Niedersachsen. Dadurch soll der Bestand künftig besser reguliert werden können.

Seit Langem laufen Tierhalter in Niedersachsen gegen tödliche Angriffe von Wölfen auf Schafe und Ziegen Sturm, nun soll der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen werden. Die Regierungsfraktionen von SPD und CDU verständigten sich am Dienstag auf einen entsprechenden Entschließungsantrag, teilte ein CDU-Sprecher mit. Das Ziel sei es, den stetig wachsenden Wolfsbestand künftig besser regulieren zu können.

Bereits in der kommenden Woche solle der Antrag in den Landtag eingebracht werden. "Das ist ein wichtiges Signal für die Weidetierhalter in Niedersachsen", sagte der Abgeordnete Frank Schmädeke.

Außerdem soll die Regierung in dem Antrag darum gebeten werden, beim Bund darauf zu pochen, ein Wolfsmanagement nach französischem Vorbild zu ermöglichen. Dabei soll eine Untergrenze für die Wolfspopulation festgelegt werden. Steigt die Zahl der Wölfe darüber hinaus, können Tiere abgeschossen werden.

Für Niedersachsen wurde bereits eine Grenze von 500 Wölfen ins Gespräch gebracht - derzeit gibt es 35 Rudel mit insgesamt 300 bis 350 Wölfen. Die FDP-Fraktion, die im Landtag seit Längerem für eine Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht kämpft, begrüßte den Schritt. "Es bleibt wichtig, dass endlich gehandelt und nicht nur geredet wird", sagte der Abgeordnete Hermann Grupe. Wie Schmädeke ergänzte, wird die Regierung in dem Antrag auch gebeten, sich beim Bund für eine Weidetierprämie für Schafe und Ziegen einzusetzen. "Wir erreichen eine Akzeptanz für den Wolf nur, wenn wir ihn regulieren, den Weidetierhaltern helfen und sie beim Schutz ihrer Tiere unterstützen."

Am Montag wird die Landesregierung zudem grünes Licht für die neue Wolfsverordnung geben, die ebenfalls das Abschießen von Problemwölfen erleichtern soll, wie das Umweltministerium mitteilte. Mit der Verordnung soll künftig nicht mehr eine auf jeden Einzelfall zugeschnittene Ausnahmegenehmigung nötig sein, sondern nach einem standardisierten Verfahren vorgegangen werden. Wenn ein Wolf die für eine bestimmte Region definierte Kategorie von Herdenschutz überwindet und Weidetiere angreift, ist damit nach festgelegten Kriterien die Grundbedingung für eine Ausnahme erfüllt. "Wir werden auch beim Wolf ins System eingreifen müssen und können nicht die Vorstellung haben, dass die natürliche Entwicklung das alles löst, ohne dass es einen natürlichen Feind gibt", hatte Umweltminister Olaf Lies (SPD) kürzlich gesagt.

Angesichts der weiter wachsenden Population des Wolfes müsse man in die Lage kommen, mit anderen Maßnahmen als alleine mit Schutzzäunen zu reagieren. "Wenn erwachsene Rinder oder Pferde sich nicht mehr selber schützen können, ist nicht der Zaun das Problem, dann ist auch der Wolf das Problem." Alleine bis Ende August gab es in diesem Jahr knapp 700 Wolfsrisse in Niedersachsen.

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