Süddeutsche Zeitung

Methadon-Tod der elfjährigen Chantal:Hamburg überprüft Pflegeeltern

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Die elfjährige Chantal ist an einer Überdosis Methadon gestorben, das vermutlich von ihren Pflegeeltern stammte. Die scharf kritisierten Hamburger Behörden wollen nun sicherstellen, dass kein Kind mehr in die Obhut Drogenabhängiger gelangt. Zudem wird laut einem Medienbericht die Wohnsituation aller 310 Pflegekinder im Hamburger Bezirk Mitte neu überprüft.

Nach dem Tod der elfjährigen Chantal durch eine Methadon-Vergiftung will Hamburgs Sozialsenator Detlef Scheele sicherstellen, dass kein Kind mehr in die Obhut drogenabhängiger Pflegeeltern gerät. Gemeinsam mit der Gesundheitsbehörde soll geklärt werden, wie dies sichergestellt werden kann. "Wenn es um die Auswahl von Pflegeeltern geht, dürfen Personen mit einer Drogenkarriere künftig keine Chance mehr haben, ein Pflegekind zu bekommen", sagte der Senator.

Der Hamburger Bezirk Mitte überprüft laut Bild-Zeitung inzwischen die Akten aller 310 Pflegekinder des Bezirks. Dabei gehe es um Auffälligkeiten in den Beurteilungen der Pflegeeltern, berichtet das Blatt in seiner Montagausgabe und verweist auf Informationen aus der Behörde. Zudem würden bereits seit Ende vergangener Woche die Kinder einzeln in ihren Pflegefamilien aufgesucht und ihre Lebensumstände in Augenschein genommen.

Chantal war am 16. Januar in der Wohnung der Pflegeeltern im Stadtteil Wilhelmsburg gestorben. Die Pflegeeltern waren beide drogenabhängig und nach eigenen Angaben bereits seit Jahren in einem Methadon-Programm. In der Garage der Familie und im Spind am Arbeitsplatz des Vaters entdeckten die Ermittler Tabletten, die die Ersatzdroge enthielten. Die Sozialbehörde versicherte, dass in Beratungsgesprächen für angehende Pflegeeltern nach Drogen- und Alkoholsucht gefragt werde. "Eine akute Suchtabhängigkeit ist ein Ablehnungsgrund", sagte ein Behördensprecher. Es sei aber möglich, dass das Jugendamt nichts von einer Methadon-Behandlung wisse.

Auch nach dem neuen Bundeskinderschutzgesetz sind behandelnde Ärzte nicht verpflichtet, das Jugendamt zu informieren. Gleichwohl dürfen sie seit Jahresanfang auf Anfrage des Amtes oder von sich aus ihre Schweigepflicht brechen, wenn es um das Wohl eines Kindes geht. Die Deutsche Kinderhilfe warf der Hamburger Jugendhilfe "krasses Versagen" vor. Dies nun auf den Datenschutz zu schieben, sei ein "perfides Ablenkungsmanöver", sagteder Vorstandsvorsitzende Georg Ehrmann. "Nicht Datenschutz, sondern Ignoranz und fehlende Fachstandards in der Jugendhilfe behindern Kinderschutz." Die Deutsche Kinderhilfe fordere bundesweit einheitliche Standards für die Jugendhilfe, für Pflegeeltern, deren Auswahl und deren Überwachung.

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