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Kriminalität:So läuft eine Abschiebung ab

Hamburg (dpa) - Menschen, die in Deutschland kein Bleiberecht haben, können abgeschoben werden. Über den Asylantrag von Ausländern entscheidet zunächst das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

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Hamburg (dpa) - Menschen, die in Deutschland kein Bleiberecht haben, können abgeschoben werden. Über den Asylantrag von Ausländern entscheidet zunächst das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Das Ergebnis wird dem Betroffenen und der kommunalen Ausländerbehörde schriftlich mitgeteilt. Sie ist nun für alles Weitere zuständig.

Lehnt das BAMF den Asylantrag ab, gilt der Ausländer als ausreisepflichtig. Ihm wird mitgeteilt, dass er innerhalb von sieben bis 30 Tagen in sein Heimatland zurückkehren muss. Sofern er das nicht tut und die Ausländerbehörde keine Duldung etwa aus humanitären Gründen erteilt, wird er abgeschoben.

Nach Ablauf der Frist holen Mitarbeiter der Ausländerbehörde, bei Bedarf auch Polizeibeamte den Ausländer an seinem Wohnort ab und bringen ihn zum Flughafen - mitunter ohne Vorankündigung. Abzuschiebende werden meist in Linienmaschinen, gelegentlich auch mit Charterflugzeugen in ihr Heimatland gebracht.

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