Süddeutsche Zeitung

Royale Hochzeit:Anti-Monarchisten scheitern vor Gericht

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Von Oliver Klasen

Angesichts der chaotischen, durch die schneidenden "Order"-Rufe des Speakers unterbrochenen und für Außenstehende kaum zu durchschauenden Brexit-Debatten ist es in Vergessenheit geraten: Großbritannien ist der Ursprung der Demokratie. Nirgendwo sonst bekamen die Bürger so früh Rechte gegen den König zugesprochen. Im Jahr 1679 zum Beispiel, die Habeas Corpus Akte, in der festgelegt ist, dass niemand willkürlich verhaftet werden darf. Ein elementares Dokument, auch noch 332 Jahre danach.

Rückblick auf den 29. April 2011: In der Westminster Abbey zu London findet die sogenannte Hochzeit des Jahrhunderts statt. Hunderte Millionen Menschen, die die live übertragene Zeremonie verfolgen, bekommen Schnappatmung, als Kate Middleton um kurz nach 11 Uhr die entscheidenden Sätze sagt und damit zu "Her Royal Highness" aufsteigt. Nur ein paar wenige Anti-Monarchisten wollen nicht mitfeiern und haben an verschiedenen Orten in der Stadt kleinere Proteste und Flashmobs organisiert, unter anderem in der Oxford Street, der wichtigsten Einkaufsstraße der britischen Hauptstadt.

Und jetzt, fast acht Jahre später, waren diese Proteste ein Fall für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR). Dort stand an diesem Donnerstag die Entscheidung über eine Klage von acht Personen an, die sich zur republikanischen Bewegung in Großbritannien zählen.

Demonstranten hätten Maden statt Konfetti werfen wollen

Bei der Hochzeit 2011 waren zahlreiche Demonstranten festgenommen worden, meist nur für wenige Stunden. Die Begründungen blieben damals vage, meist war von Störung der öffentlichen Ordnung die Rede. In der Vorankündigung des EGMR-Urteils heißt es, die Polizei habe Informationen gehabt, dass Demonstranten bei der Hochzeit "Maden anstatt von Konfetti" hätten werfen wollen.

Die Anti-Monarchisten wollten im Nachhinein erreichen, dass ihre Festnahmen für unrechtmäßig erklärt werden, doch sie scheiterten in drei Instanzen und haben jetzt auch vor dem EGMR eine Niederlage erlitten. Es gebe keine Gründe, von den Entscheidungen der Vorinstanzen abzuweichen. Die Festnahmen am Tag des Royal Wedding seien angemessen gewesen, wenn man die Menschenmassen, die sich damals in London aufhielten, das große internationale Interesse und das ernste Bedrohungslevel an diesem Tag in den Blick nehme. Außerdem seien die Anti-Monarchisten umgehend entlassen worden, kurz nachdem die potenzielle Gefahr gebannt, also das Ja-Wort zwischen Kate und William gesprochen war. .

Die acht Kläger argumentierten mit dem Fall eines vor einem Bundesliga-Fußballspiel festgenommenen Werder-Bremen-Hooligans. Die Straßburger Richter beschäftigten sich im Jahr 2013 mit der Frage: War die präventive, vorübergehende Ingewahrsamnahme des mutmaßlich gewaltbereiten Fans ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention? Damals, so argumentierten die Hochzeitsprotestierer aus Großbritannien, sei eine Entscheidung zugunsten des Klägers und gegen die deutsche Polizei gefallen. Doch über die Auslegung dieses vermeintichen Präzedenz-Urteils streiten sich die Juristen bis heute.

"Die Rechtslage in Sachen präventiver Ingewahrsamnahme ist sehr kompliziert", sagt Ingrid Meinecke, Verwaltungsrichterin in Potsdam. Wenn die Polizei jemanden zur Abwendung einer unmittelbar bevorstehenden Straftat festnehme, müsse sie in Deutschland klare Anhaltspunkte vorlegen. Bei einem Hooligan etwa einen konkreten Aufruf zur Gewalt.

Anders als 2011 auf Londons Straßen gab es in Straßburg übrigens nichts Spektakuläres zu sehen. Der Gerichtshof fällt die meisten seiner Urteile schriftlich. Irgendwann im Laufe des Vormitags erschien auf der verzweigten Website ein Dokument, in dem sich die Welt des Glamours und die Welt der Gesetze vereinen.

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SZ vom 28.03.2019
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