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Justiz:Wulff: Denke nicht an Klage auf Staatshaftung

Stuttgart (dpa) - Ex-Bundespräsident Christian Wulff will nach seinem Freispruch keine Klage auf Staatshaftung und Entschädigung vom Land über seine Anwaltskosten hinaus einreichen. Es würden jedoch jetzt Anträge auf Erstattung der Verfahrens- und Anwaltskosten gestellt. Wulff war nach einer durch Medienberichte ausgelösten Affäre über die angebliche Annahme von Vorteilen als Bundespräsident zurückgetreten. Ein Korruptionsprozess in Hannover endete mit einem rechtsgültigen Freispruch für Wulff. Danach stand die Frage nach Erstattung der Kosten für seine Verteidigung im Raum, aber auch die, ob er mit einer Klage zusätzlich Entschädigung vom Land Niedersachsen fordern will.

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Stuttgart (dpa) - Ex-Bundespräsident Christian Wulff will nach seinem Freispruch keine Klage auf Staatshaftung und Entschädigung vom Land über seine Anwaltskosten hinaus einreichen. Es würden jedoch jetzt Anträge auf Erstattung der Verfahrens- und Anwaltskosten gestellt. Wulff war nach einer durch Medienberichte ausgelösten Affäre über die angebliche Annahme von Vorteilen als Bundespräsident zurückgetreten. Ein Korruptionsprozess in Hannover endete mit einem rechtsgültigen Freispruch für Wulff. Danach stand die Frage nach Erstattung der Kosten für seine Verteidigung im Raum, aber auch die, ob er mit einer Klage zusätzlich Entschädigung vom Land Niedersachsen fordern will.

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