Süddeutsche Zeitung

Gesetz gegen Nacktfotos:Maas muss seinen Entwurf nachbessern

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Es hieß, er "schieße übers Ziel hinaus": Die Verschärfung des Sexualstrafrechts inklusive Nacktfoto-Regelung geht vielen Experten zu weit. Nun schwächt der Justizminister seine Pläne wieder ab.

Von Robert Roßmann, Berlin

Wenige Tage vor seiner Verabschiedung durch den Bundestag wird der Gesetzentwurf zum Sexualstrafrecht in einigen wichtigen Punkten entschärft. Dabei geht es um den Umgang mit Nacktbildern. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) wollte die Regeln dafür drastisch verschärfen. Sein Gesetzentwurf sah deshalb eine Änderung des Paragrafen 201 a des Strafgesetzbuchs vor. Demnach sollte künftig jeder mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden können, der "unbefugt eine Bildaufnahme von einer unbekleideten anderen Person herstellt". Wer ein derart gemachtes Foto "verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht", sollte sogar mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden können. Die Bundesregierung hatte den Gesetzentwurf von Maas im September gebilligt, an diesem Donnerstag sollte er vom Bundestag endgültig verabschiedet werden.

Auch unverfängliche Handlungen werden kriminalisiert

Die strikten Regeln zu Nacktbildern waren eine Reaktion auf den Fall Sebastian Edathy. Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete hatte über Jahre Nacktbilder von Knaben in Kanada gekauft. Die Ermittler tun sich trotzdem schwer, Edathy strafbare Handlungen nachzuweisen. Maas hatte angesichts dessen versprochen, "den Kampf gegen Kinderpornografie mit der ganzen Härte des Rechts führen" zu wollen.

Die vom ihm vorgeschlagenen Änderungen waren allerdings von vielen Experten kritisiert worden. Sie beklagten, der Gesetzentwurf würde auch eigentlich unverfängliche Handlungen kriminalisieren. Urlauber, die versehentlich Nackte am Strand fotografierten, könnten sich genauso strafbar machen wie Menschen, die Bilder von nackt planschenden Kindern von Freunden machten.

Übers Ziel hinausgeschossen

Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) warf Maas vor, er "schieße übers Ziel hinaus". Der scheidende sächsische Justizminister Jürgen Martens (FDP) sprach sogar von einem "rechtsstaatlichen Albtraum". Der Bundesrat forderte Maas deshalb auf, "zu prüfen, ob die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen dem Bestimmtheitsgebot und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen". Änderungen des Strafgesetzbuchs benötigen jedoch nicht die Zustimmung der Länderkammer. Maas hätte auf die Kritik des Bundesrats also nicht reagieren müssen. Allerdings gab es auch in den Bundestagsfraktionen Widerstand gegen die von ihm geplanten Verschärfungen.

Diesem Druck muss der Justizminister jetzt nachgeben. Das unbefugte Fotografieren unbekleideter Personen soll jetzt nicht mehr generell strafbar werden. Stattdessen soll nur noch die Herstellung von Aufnahmen nackter Kinder und Jugendlicher geahndet werden - und auch dies nur, wenn die Bilder gemacht werden, um sie zu verkaufen oder in Tauschbörsen einzustellen. Außerdem gibt es eine weitere Einschränkung: Künftig soll nur noch die unbefugte Verbreitung solcher Bilder unter Strafe gestellt werden. Wenn Eltern beispielsweise Aufnahmen ihrer 17-jährigen Tochter für einen Dessous-Katalog billigen, wäre das kein Verstoß gegen das Gesetz mehr.

Der neue Gesetzesentwurf ist abgemildert

Auch die Weitergabe von Nacktbildern von Erwachsenen soll künftig nicht mehr generell strafbar sein. Dies soll nur noch für Nacktbilder gelten, die "geeignet sind, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden". Außerdem soll die Verbreitung von Fotos geahndet werden, "die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellen".

An diesem Mittwoch muss der Rechtsausschuss die Änderungen noch billigen. Am Donnerstag soll der geänderte Gesetzentwurf dann auch vom Bundestag beschlossen werden.

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Quelle:
SZ vom 11.11.2014
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