Süddeutsche Zeitung

Epstein-Skandal:Ghislaine Maxwell plädiert auf "nicht schuldig"

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Sie soll dem Finanzmanager Epstein junge, teils minderjährige Frauen zugeführt haben, auf dass dieser sie sexuell missbrauchen konnte. Das Gericht verweigert indes ihre Freilassung auf Kaution.

Von Christian Zaschke, New York

Ghislaine Maxwell muss bis auf Weiteres im Gefängnis bleiben. Bei einer Anhörung am Dienstag in New York entschied ein Bundesgericht, dass es "schlicht nicht auszuschließen" sei, dass die 58 Jahre alte Britin versuchen würde, sich einem Prozess durch Flucht zu entziehen.

Angeklagt wird sie unter anderem, weil sie zwischen 1994 und 1997 ihrem damaligen Partner, dem Finanzmanager Jeffrey Epstein, junge, teils minderjährige Frauen zugeführt haben soll, auf dass dieser sie sexuell missbrauchen konnte.

Epstein ist vor gut einem Jahr in einem New Yorker Gefängnis ums Leben gekommen. Maxwell wurde seither von der Polizei gesucht und wurde Anfang dieses Monats in New Hampshire festgenommen. Sie wurde nach New York überstellt, wo sie seither im Metropolitan Detention Center im Stadtteil Brooklyn einsitzt.

Von dort wurde sie am Dienstag per Video in eine Anhörung geschaltet, in der es vor allem um zwei Fragen ging: Würde sie sich schuldig bekennen? Und würde sie bis zum Beginn der Gerichtsverhandlung gegen Kaution auf freien Fuß kommen? Die Antwort auf beide Fragen lautet: nein.

Maxwells Anwälte hatten angeboten, fünf Millionen Dollar zu hinterlegen

Dass das Gericht die Freilassung auf Kaution verweigerte, ist ungewöhnlich. Maxwells Anwälte hatten angeboten, fünf Millionen Dollar zu hinterlegen, sämtliche Pässe ihrer Mandantin abzugeben und eine elektronische Fußfessel zu akzeptieren.

Normalerweise wird ein solches Angebot angenommen. Zumal der Prozess gegen Maxwell erst im Juli 2021 beginnen soll, wie Richterin Alison Nathan am Dienstag beschloss. Bleibt die bisherige Einschätzung der Richterin bestehen, wird Maxwell also mindestens ein Jahr im Gefängnis verbringen, ganz gleich, wie das Verfahren gegen sie endet.

Die Richterin wies darauf hin, dass Maxwell sehr reich und international gut vernetzt sei. Das erhöhe die Fluchtgefahr. Zudem besitze sie einen französischen Pass. Dass Frankreich kein Auslieferungsabkommen mit den USA hat, wertete die Richterin zu Ungunsten Maxwells.

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Quelle:
SZ vom 15.07.2020
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