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Dresden:Petry-Prozess: Gericht lehnt Einstellung des Verfahrens ab

Dresden (dpa/sn) - Im Meineid-Prozess gegen die frühere AfD-Chefin Frauke Petry hat das Landgericht Dresden eine Einstellung des Verfahrens abgelehnt. Petrys Verteidiger Carsten Brunzel hatte dem Gericht am Mittwoch mitgeteilt, dass er für Gespräche über eine Einstellung des Verfahrens offen sei. Richter Christian Linhardt stellte jedoch klar, dass dies nach der Strafprozessordnung im vorliegenden Fall nicht in Frage kommen könne. Zugleich gab er, wie am vergangenen Freitag angekündigt, einen rechtlichen Hinweis, wonach im Falle Petrys auch eine Verurteilung wegen fahrlässigen Meineides in Betracht komme.

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Dresden (dpa/sn) - Im Meineid-Prozess gegen die frühere AfD-Chefin Frauke Petry hat das Landgericht Dresden eine Einstellung des Verfahrens abgelehnt. Petrys Verteidiger Carsten Brunzel hatte dem Gericht am Mittwoch mitgeteilt, dass er für Gespräche über eine Einstellung des Verfahrens offen sei. Richter Christian Linhardt stellte jedoch klar, dass dies nach der Strafprozessordnung im vorliegenden Fall nicht in Frage kommen könne. Zugleich gab er, wie am vergangenen Freitag angekündigt, einen rechtlichen Hinweis, wonach im Falle Petrys auch eine Verurteilung wegen fahrlässigen Meineides in Betracht komme.

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