Süddeutsche Zeitung

Dortmund:Lebenslange Haft gefordert

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Die Staatsanwaltschaft wertet das Attentat auf den BVB-Bus als vielfachen Mordversuch.

Von Annette Ramelsberger

Wenn es nach dem Willen der Staatsanwaltschaft geht, muss der Mann, der im April 2017 einen Bombenanschlag auf den Mannschaftsbus von Borussia Dortmund (BVB) verübt hat, lebenslang ins Gefängnis. Oberstaatsanwalt Carsten Dombert erklärte am Montag in seinem Plädoyer, die Beweisaufnahme habe ergeben, dass der 29 Jahre alte Angeklagte Sergej W. mit den von ihm gebauten Bomben schwere Verletzungen und den Tod von Spielern in dem Bus erreichen wollte - und zwar vorsätzlich. Nur so habe er den von ihm beabsichtigten Kurssturz der BVB-Aktie erreichen können. Dombert wertete die Tat als vielfachen Mordversuch. Sergej W. hatte die Tat schon früh im Prozess gestanden, aber abgestritten, er habe mit den Sprengsätzen Menschen schwer verletzen wollen, es sei ihm nur darum gegangen, Schrecken zu verbreiten. Der Anschlag hatte bei der Mannschaft von Borussia Panik ausgelöst.

Durch einen Splitter der Scheibe oder ein Schrapnell war der Fußballer Marc Bartra an der Hand verletzt worden und musste operiert werden. Eine ganze Reihe von Spielern war im Prozess aufgetreten, sie hatten von dem Abend des 11.

April 2017 berichtet, an dem sie um ihr Leben fürchteten.

Sergej. W. hatte zugegeben, durch den Anschlag den Aktienkurs des BVB manipulieren zu wollen

Oberstaatsanwalt Dombert verglich den Fall mit einem Anschlag von zwei Islamisten, die 2006 zwei Bomben in Koffertrolleys in Regionalzügen zwischen Koblenz und Dortmund platziert hatten. Diese waren allerdings nicht explodiert. Dennoch hatte das OLG Düsseldorf den in Deutschland gefassten Täter wegen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil gehalten. Dombert nahm dem in Russland geborenen Angeklagten auch die Erklärung nicht ab, er habe nur Schrecken verbreiten, aber niemand schwer verletzen wollen. Er habe gewusst, dass es zu einem schweren Absturz der BVB-Aktie nur dann komme, wenn das Kapital der Aktiengesellschaft BVB massiv geschädigt oder vernichtet werde. Und die "Betriebsmittel" des BVB seien nun mal die Spieler. Ein bisschen Schrecken habe da nicht gereicht, denn so schnell reagiere die Börse nicht, sagte Dombert. Beim Ausscheiden des BVB aus der Champions League habe es auch keinen Kurssturz gegeben. Das habe der Angeklagte wissen müssen, der ausführlich im Internet recherchiert hatte. Die Erklärungen seien reine Schutzbehauptungen.

Sergej. W. hatte zugegeben, durch den Anschlag den Aktienkurs des BVB manipulieren zu wollen. Der Kurs sollte in den Keller rauschen, für diesen Fall hatte sich Sergej W. Optionsscheine gekauft, die ihm einen lukrativen Verkauf seiner Aktien garantiert hätten. Allerdings war der Kurs nur geringfügig gefallen.

Dombert sah bei dem Anschlag auf den BVB-Bus gleich drei Mordmerkmale erfüllt: Heimtücke, Habgier und den Einsatz gemeingefährlicher Mittel. Heimtücke insbesondere deswegen, weil sich die Spieler im Bus keiner Gefahr ausgesetzt sahen und sich nicht wehren konnten. Eine besondere Schwere der Schuld sieht der Staatsanwalt nicht.

Während des gesamten Prozesses erschien der Angeklagte wie abwesend. Er sprach kaum, versuchte sich aber, bei Marc Bartra zu entschuldigen. Der hatte die Geste abgewehrt.

Sergej W.s Verteidigung wird am Donnerstag ihr Plädoyer halten. Sie geht davon aus, dass ihr Mandant die Bomben nicht mit dem Vorsatz gebaut habe, jemanden schwer zu verletzen. Bei dem Anschlag war neben Bartra auch ein Motorradpolizist verletzt worden: Er hatte ein Knalltrauma erlitten. Entscheidend wird sein, ob das Gericht in dem Vorgehen Sergej W.s einen Vorsatz zur Tötung der Fußballer sieht. Das Urteil wird für den 27. November erwartet.

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Quelle:
SZ vom 20.11.2018
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