Süddeutsche Zeitung

Salzgitter:69-Jähriger muss für Schuss auf Mädchen ins Gefängnis

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Weil er an Silvester mehrere Schüsse aus einer scharfen Pistole abgefeuert und damit ein zwölfjähriges Mädchen schwer verletzt hat, muss ein ehemaliger Cafébetreiber ins Gefängnis. Das Landgericht Braunschweig verurteilte den Mann zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Es sah den Vorwurf des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung als erwiesen an.

In der Silvesternacht hatte der 69-Jährige mit seiner Pistole aus dem geöffneten Fenster seines Cafés im niedersächsischen Salzgitter gefeuert. Laut eigener Darstellung wollte er in die Luft schießen. Dass die letzten Schüsse nahezu waagerecht fielen und damit in Richtung anderer Personen, sei auf keinen Fall beabsichtigt gewesen und unverzeihlich, hatte der Angeklagte zu Prozessbeginn beteuert. Als einen der möglichen Gründe nannte er Alkohol. Er habe an dem Abend mehr getrunken als sonst.

Ihr Kind sei immer noch traumatisiert, sagen die Eltern

Seine Schüsse trafen ein zwölfjähriges Mädchen. Es hatte mit seinen Eltern auf der Straße vor dem Wohnhaus der Familie gestanden, um sich das Silvesterfeuerwerk anzuschauen. Die Zwölfjährige erlitt einen Lungen- und Rippendurchschuss. Sie musste lange im Krankenhaus behandelt werden und ist nach Auskunft ihrer Eltern immer noch traumatisiert. Der Angeklagte hatte zum Prozessauftakt tief bedauert, das Mädchen derart schwer verletzt zu haben.

Die Mutter des Opfers hatte als Zeugin im Gerichtssaal geschildert, wie sich ihre Tochter mit dem Rücken voller Blut auf sie geworfen und geschrien habe: "Mutter, ich bin angeschossen worden!" Die Familie kannte den Betreiber des Cafés vor der Tat nur vom Sehen.

Die Staatsanwaltschaft hatte am vergangenen Donnerstag laut einer Gerichtssprecherin für eine dreijährige Freiheitsstrafe plädiert. Der Verteidiger forderte eine zweijährige Bewährungsstrafe, weil der Mann nicht vorsätzlich gehandelt habe. Die Nebenklage, die die Eltern vertritt, stellte keinen eigenen Antrag.

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SZ.de/dpa/huju
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