Süddeutsche Zeitung

Prozess wegen Körperverletzung:Landgericht verurteilt Boateng zu Geldstrafe

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Im Berufungsverfahren wird der Fußballer erneut wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt. Er soll nun 1,2 Millionen Euro Strafe zahlen.

Das Landgericht München I hat Jérôme Boateng im Berufungsprozess wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen je 10 000 Euro verurteilt. Damit ist der Fußballer vorbestraft. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 34-Jährige frühere Fußballer des FC Bayern München seine damalige Partnerin in einem Karibik-Urlaub 2018 beleidigt, geschlagen und verletzt hat. Damit bestätigt es im Kern das Urteil aus dem vergangenen Jahr. Das Amtsgericht hatte zwar in der Summe eine höhere Geldstrafe verhängt, jedoch war die Zahl der Tagessätze nur halb so hoch - konkret: 60 Tagessätze zu je 30 000 Euro, insgesamt 1,8 Millionen Euro. Weil alle Prozessbeteiligten Rechtsmittel gegen dieses Urteil einlegten, startete im Oktober der Berufungsprozess. "Für uns ist der Sachverhalt mehr als nachgewiesen", sagte Richter Andreas Forstner am Mittwoch.

Vor Beginn des Berufungsprozesses hatte Boateng einen Einigungsvorschlag des Gerichts ausdrücklich abgelehnt. Das könne er nicht mit seinem Gewissen vereinbaren. Auch aussagen wollte er nicht. "Er bestreitet strafbares Tun, wird sich ansonsten aber nicht zur Sache äußern", hatte sein Anwalt am ersten Tag des Berufungsprozesses dem Gericht mitgeteilt.

Das Urteil aus dem vergangenen Jahr wurde nicht rechtskräftig. Nicht nur Boateng, der die Vorwürfe vor dem Amtsgericht bestritten hatte, legte Berufung ein - die Staatsanwaltschaft und seine Ex-Freundin, die als Nebenklägerin auftritt, ebenfalls. Die Anklage, die von gefährlicher Körperverletzung ausgeht, hatte im ersten Verfahren eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren und eine Geldauflage von 1,5 Millionen Euro gefordert, Boatengs damaliger Verteidiger einen Freispruch. Inzwischen hat der Fußballer zwei neue Anwälte.

Ermittlungen gegen Boatengs Sicherheitsdienst

Eigentlich hatte Richter Andreas Forstner das Urteil schon am zweiten Verhandlungstag, dem 21. Oktober, fällen wollen. Doch dazu kam es nicht. An diesem Tag machte auch noch ein Vorfall am Rande der Verhandlung Schlagzeilen: Die Staatsanwaltschaft München I hat nach einem Zwischenfall mit Boatengs Sicherheitsdienst Ermittlungen wegen des Verdachtes der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen gegen mehrere mutmaßlich Beteiligte aufgenommen: Eine Zeugin hatte vor Gericht ausgesagt, sie sei beim Betreten des Gebäudes von zwei Sicherheitsmitarbeitern gefilmt worden und fühle sich bedroht.

Die Frau, die vor Gericht angab, gesehen zu haben, wie Boateng seine frühere Freundin in einem Karibik-Urlaub attackiert, geschlagen und übel beleidigt habe, war im Zeugenstand in Tränen ausgebrochen. "Da hat man einfach Angst", sagte sie, "dass man bedroht wird oder seine Familie bedroht wird."

Boatengs Anwälte betonten nach der Feststellung der Personalien, dass der Sicherheitsdienst, der Boateng zum Prozessauftakt am Vortag auch schon betreut habe, lediglich "das Umfeld eruiert" habe, um "die Sicherheitslage Boatengs" bewerten zu können. Es habe sich um eine reine "Objektabklärung" gehandelt, und die Zeugin sei nicht gezielt und auch nur von hinten gefilmt worden.

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