Süddeutsche Zeitung

Wolfratshausens gute Stube:Alte Floßlände wird alkoholfreie Zone

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Der Wolfratshauser Stadtrat weitet die Grünanlagensatzung auf das Areal an der Loisach aus. Damit hat die Polizei eine Handhabe bei Verstößen.

Von Konstantin Kaip, Wolfratshausen

Die Polizei in Wolfratshausen bekommt eine Handhabe, um künftig stark alkoholisierte Personen mit auffälligem Verhalten von der Alten Floßlände zu entfernen. Denn der Stadtrat hat am Dienstag einstimmig beschlossen, die Grünanlagensatzung der Stadt auf das seit vergangenem Jahr vom Wasserwirtschaftsamt Weilheim gepachtete Ufergelände an der Loisach auszuweiten. In der Satzung ist "der Aufenthalt in einem Rausch oder ähnlichem Zustand" auf städtischen Grünanlagen und Kinderspielplätzen verboten. Nutzer müssen sich zudem "so verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird".

Bürgermeister Klaus Heilinglechner (BVW) hatte diesen Schritt, den auch die Polizei empfohlen hatte, bereits im Oktober angekündigt. Zuvor hatten sich die Beschwerden der Bürger über die schwierige Klientel, die den Platz im Zentrum seit dem Frühjahr zu ihrem Treffpunkt erklärt hatte, gehäuft. Die Wolfratshauser Polizei hatte ihre Präsenz dort verstärkt, allerdings auch darauf hingewiesen, dass sie keine Mittel habe, die Situation wirksam und dauerhaft zu entschärfen. Zuletzt hatte der SPD-Fraktionssprecher Fritz Meixner, der als Geschäftsführer des Kinder- und Jugendfördervereins seinen Arbeitsplatz im Jugendhaus La Vida unmittelbar an der Alten Floßlände hat, auf die untragbaren Zustände dort hingewiesen. Die Grünanlage am Fluss sei "der schönste Platz in der Altstadt", hatte er im Stadtrat erklärt. "Ich möchte nicht, dass er so belagert wird, dass sich keiner mehr hintraut." Er selbst habe bei Versuchen, Personen dort zu umsichtigerem Verhalten zu ermahnen, "Anfeindungen und Schimpftiraden" über sich ergehen lassen müssen, hatte Meixner berichtet.

In der Sitzungsvorlage werden die Vergehen aufgelistet, die die Polizei in diesem Jahr seit 1. März auf der Alten Floßlände festgestellt hat: Sieben Körperverletzungsdelikte, davon vier "unter meist erheblicher Alkoholisierung"; drei Rauschgiftdelikte; drei schwer Betrunkene, die in Gewahrsam genommen werden mussten, sowie eine Beleidigung von Polizeibeamten, Streitigkeiten und ein Widerstand bei einer Festnahme.

Mit der Ausweitung der Grünanlagensatzung, die am 1. Dezember in Kraft tritt, herrscht auf der Alten Floßlände faktisch ein Alkoholverbot. Bei Verstößen habe die Polizei nun die Handhabe, Personen zu verwarnen oder auch "drastischere Maßnahmen zu ergreifen", erklärt Heilinglechner. Dass das Problem damit nicht gelöst, sondern nur verlagert wird, weil sich die Personen dann woanders treffen, hatte Meixner schon im Oktober angemerkt.

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Quelle:
SZ vom 14.11.2019 / aip
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