Süddeutsche Zeitung

Isarspitz:Schwarzbauten in Wolfratshausen: Petitionsausschuss vertagt

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Die Stadt lehnt eine nachträgliche Legalisierung der Häuser in Weidach per Bauleitplanung ab.

Von Konstantin Kaip, Wolfratshausen

Der Petitionsausschuss des Landtags hat den Punkt "Schwarzbauten am Wolfratshauser Isarspitz" kurzfristig von der Tagesordnung genommen. Für den Bauherrn und die Mieter der drei Einfamilienhäuser wäre der kommende Mittwoch ein wichtiger Tag gewesen: Dann tagt der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden im Landtag, bei dem der Geretsrieder Hausbesitzer und eine Mieterfamilie Petitionen gegen den gerichtlich verhängten Abriss der Gebäude eingereicht haben. Dieser droht den Häusern, weil die genehmigten Baumaße mehrfach überschritten wurden: Wände und First sind höher als erlaubt, das Gelände wurde aufgefüllt, statt Stufen anzubringen, die Dachneigung weicht von den Vorgaben ab, statt Carports wurden Doppelgaragen errichtet. Das Landratsamt hat den Bauherrn aufgefordert, die Häuser bis zum 1. Oktober zu beseitigen. Eine förmliche Anordnung ist laut Behördensprecherin Marlis Peischer noch nicht erteilt worden, dies wäre der nächste Schritt.

Laut einer Sprecherin des Landtags wird erst nach der Sommerpause über das Thema beraten. Der Grund seien "offene Abstimmungspunkte" zwischen Kommune und Landratsamt, die für die Meinungsbildung der Ausschussmitglieder wichtig seien. Peischer sagt, es gehe um die Frage der nachträglichen Legalisierung der Häuser, die der Bauherr beim Verwaltungsgericht München und zuletzt im Mai beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nicht erwirken konnte. Nur die Stadt könnte diese mit einem neuem Bebauungsplan für das Areal erteilen, sagt Peischer. "Die Sachlage ist aus Sicht des Landratsamtes klar. Nachdem der einzig mögliche Weg zur Legalisierung eine Bauleitplanung der Stadt ist, hat das Kreisbauamt die Stadt Wolfratshausen um schriftliche Aussage gebeten, ob eine Bereitschaft dazu besteht." Diese werde in Kürze erwartet.

Bürgermeister Klaus Heilinglechner (Bürgervereinigung) erklärt, die schriftliche Antwort der Stadt sei schon verschickt worden - mit einem klaren Nein: "Die Stadt Wolfratshausen wird keinen neuen Bebauungsplan aufstellen und damit keine nachträgliche Legalisierung erteilen." Diese Entscheidung sei mit den Fraktionssprechern mehrmals abgesprochen worden. Schon bei einer früheren Anfrage der Staatsregierung habe er sie dem Landratsamt per E-Mail mitgeteilt. In Bezug auf die Bauleitplanung herrsche "bei allen Fraktionen die gleiche Stimmungslage", sagt Heilinglechner. Weder im Bauausschuss noch in einer Stadtratssitzung werde das Thema deshalb noch einmal zur Sprache kommen. "Wenn nicht nochmal ein Antrag kommt, haben wir dazu keine Grundlage."

Wie sich die Ablehnung der Stadt auf die Entscheidung des Petitionsausschusses auswirkt, muss sich zeigen. Kritiker des Abrisses verweisen auf die Familien, die in den Häusern wohnen, den angespannten Wohnungsmarkt und die Ressourcenverschwendung, die mit einem Abbruch dreier Neubauten einhergehen würde.

Dass wegen "einer Bauweise jenseits der Genehmigung eine Beseitigungsanordnung ergeht", komme im Landkreis immer wieder einmal vor, berichtet Peischer. Als Beispiel nennt sie den Neubau anstelle des einstigen Malerhäusls am Buchberg in Wackersberg, dessen Rohbau 2019 abgerissen werden musste. Eine Statistik zu derlei Fällen werde nicht geführt. "Allerdings bekommt der Fall am Isarspitz aufgrund der Wohnsituation, die bei der Abwägung eine große Rolle spielte, natürlich eine Brisanz", sagt Peischer. "Aber die Position des Landratsamtes ist klar, dass das Baurecht nicht gebeugt werden darf, weder von einem privaten kleinen Bauherrn noch von einem vielleicht finanzstarken Bauträger."

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