Süddeutsche Zeitung

Tourismus in Bad Tölz:Weg frei für neues Naturhotel

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Nachdem das Verwaltungsgericht einen Eilantrag gegen das Projekt auf der Wackersberger Höhe abgewiesen hat, kann Investor Johannes Tien weiterbauen. Geärgert hat er sich über die nun zurückgezogene Klage trotzdem.

Von Klaus Schieder, Bad Tölz

In Bad Tölz gebe es kaum noch ein Bauprojekt, das nicht gleich die Klage eines Anwohners nach sich ziehe: Was Bürgermeister Ingo Mehner (CSU) unlängst in der Bürgerversammlung mit Blick auf das Wohnbaugebiet auf der Zwickerwiese konstatiert hat, gilt auch für das Hotel "Bergeblick" auf der Wackersberger Höhe. Dagegen war ein Ehepaar, das etwa 120 Meter südlich des künftigen Naturhotels wohnt, vor das Verwaltungsgericht München gezogen. Der Grund: Man befürchte Lärm wegen Tagesgästen und Feinstaubbelastung durch die Heizungsanlage. Die Klage gegen die 2021 erteilte Baugenehmigung durch das Landratsamt hätte allerdings "keine aufschiebende Wirkung" für die Bauarbeiten gehabt, sagte Bauamtsleiter Christian Fürstberger in der jüngsten Sitzung des Tölzer Stadtrats. Deshalb hätten die Kläger einen Eilantrag auf einen Baustopp gestellt. Das Gericht wies dies zurück, die Klage wurde nun zurückgezogen.

Was den Lärm betrifft, verwies Fürstberger auf das entsprechende Gutachten. Da sich das Grundstück im Außenbereich befindet, gelten dort nicht die strengen Maßstäbe eines reinen Wohngebiets, sondern die eines Mischgebiets. 15 Dezibel am Tag und fünf in der Nacht seien lediglich die Hälfte dessen, was der Bauherr an Lärm verursachen dürfe, erklärte der Bauamtsleiter. Die Baustelle selbst sei, was den Krach angeht, "keine Frage der Baugenehmigung". Ohnehin hatte Investor Tien deshalb nach Süden hin einen Erdwall aufschütten lassen.

Die Frage, ob der Verkehr durch Gäste stört, habe das Verwaltungsgericht nicht einmal andiskutiert, "das ist völlig unerheblich". Eine Feinstaubbelastung sei ebenfalls nicht zu erkennen - bei rund 120 Metern Distanz zum Hotel. Und auch die Beseitigung des Niederschlagswassers wurde als unproblematisch eingestuft. Das Gericht habe festgestellt, dass das Konzept des Bauherrn hierzu ausreichend sei, sagte Fürstberger: "Und wenn es kleine Ungereimtheiten geben sollte, dann lassen sie sich im Zuge des Baus beseitigen." All dies zeige, "dass wir keine Fehler gemacht haben", so der Bauamtsleiter. Die Normenkontrollklage wurde seiner Auskunft zufolge denn auch Mitte September zurückgezogen.

Das ist eine gute Nachricht für Investor Tien, der sein Naturhotel mit knapp 100 Betten bis zum Frühjahr 2023 fertigstellen möchte. "Natürlich ist es das Recht der beiden Nachbarn zu klagen", sagt er. Allerdings hat ihn der juristische Streit viel Zeit, Geld und auch Nerven gekostet. Zumal die Klage seiner Ansicht nach von vornherein ohne Substanz war. "16 Monate Bebauungsplanverfahren mit Stellungnahmen aller Nachbarn, von über 30 Fachstellen öffentlicher Belange, die Erfahrungen und Kompetenz von den Behörden und Verwaltungen, politische Entscheidungen des Stadtrats in allen drei Auslegungen des Bebauungsplans" - all dies habe die Eheleute nicht davon abhalten können, vor Gericht zu ziehen. "Auf allen sich bietenden Ebenen", wie Tien anmerkt.

Dazu seien Schriftsätze verfasst worden, die inhaltlich nichts Neues geboten hätten, ärgert sich der Investor. Alles sei ja im Verfahren schon behandelt worden. "Immer wieder das Gleiche." Die Klage stuft er deshalb "mehr als verbale Kraftmeierei" des Ehepaars ein. "Auch ein Jurist hätte dies bei realistischer Betrachtungsweise erkennen müssen". Aber man versuche es eben mal, kritisiert Tien: "Und beim Kläger, beim Landratsamt, der Stadt Bad Tölz und dem Beigeladenen, dem Bauherrn, werden Ressourcen gebunden und mit viel Emotionen und Gefühlen Schindluder getrieben."

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