Dietramszell/München:Kein Ersatz für Pandemie-Verluste
Für die finanziellen Verluste wegen der Betriebsschließungen im ersten Lockdown des Vorjahres muss die Versicherung an die Wirtsleute der Klosterschänke Dietramszell nichts zahlen. Die 10. Zivilkammer des Landgerichts München II hat eine entsprechende Klage im März abgewiesen. Ursula und Florian Guggenbichler wollten, dass die Allianz-Versicherungs-AG 83 370 Euro zahlt, die ihnen ihrer Ansicht nach aus einer vor fünf Jahren abgeschlossenen Police zustehen.
Dagegen urteilte das Gericht laut einer Pressemitteilung, dass kein Anspruch der Wirtsleute bestehe. In den vertraglichen Versicherungsbedingungen seien die Krankheit Covid-19 beziehungsweise der Erreger Sars-Cov-2 nicht aufgeführt. Diese Klauseln seien aus Sicht der Kammer jeweils als abschließend auszulegen und im Übrigen auch jeweils rechtlich wirksam.
Bereits in der Verhandlung im Februar hatte das Gericht erkennen lassen, dass es die Klage wohl abweisen werde. Damals hatte das Dietramszeller Wirtepaar Guggenbichler für diesen Fall angekündigt, in Berufung gehen zu wollen. Dann müsste sich das Oberlandesgericht mit der Angelegenheit beschäftigen.