Süddeutsche Zeitung

Wiesnbier 2013:"Man soll ja ohne Kopfweh aufwachen"

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Wie muss ein Wiesnbier schmecken? Die Münchner Brauereien machen daraus eine Wissenschaft. Wichtig sind vor allem eine ganz spezielle Gerstensorte - und der Aromahopfen. Eine erste Kostprobe.

Von Astrid Becker

Annabell. Ein Name, der so manch einem g'standenen Mannsbild ein verzücktes Lächeln ins Gesicht zaubert. Zumindest wenn es sich beim betroffenen Kerl um einen Braumeister von Hacker-Pschorr handelt.

Denn unter Annabell versteht ein solcher keineswegs ein wunderschön anzusehendes Weib, sondern eine Gerstensorte, die für das Wiesnbier dieser Brauerei absolut unerlässlich ist.

"Die Krönung im Jahr" - so nennen die Braumeister Christian Dahncke und Andi Höflinger von Hacker-Pschorr ihr Produkt bei der ersten Verkostung im Eiswerk. Offiziell beginnt das Oktoberfest zwar erst am 21. September, doch für Brauer, Krughersteller und Zeltaufbauer hat die Wiesn-Saison längst begonnen.

Bei Hacker-Pschorr zum Beispiel bereits seit Mitte Juli, der Zeit, in der sie traditionell mit dem Brauen des Wiesnbiers beginnt. "Da habe ich immer Schmetterlinge im Bauch - und wenn man dann später im Zelt sieht, dass die Menschen glücklich sind und das Bier ihnen taugt, da fühlt man sich wie der FC Bayern nach einer gewonnenen Champions League", sagt Höflinger.

"Ohne Kopfweh aufwachen"

Eine Schlüsselrolle spielt für ihn und Dahncke dabei die Gerstensorte Annabell, weil sie dem Bier eine kernige Struktur verleihen soll. Der Aromahopfen "Tradition", der sich als feinherbe Note im Nachtrunk schmecken lässt, dient dazu, das Bier süffiger zu machen und so den Konsum anzuregen.

Am wichtigsten ist jedoch die Bekömmlichkeit des Trunks: "Man soll ja am nächsten Tag ohne Kopfweh aufwachen", sagt Dahncke. Dafür lässt sich die Brauerei bei der Herstellung ihres Wiesnbiers viel Zeit für Maischung und Lagerung. Heuer hat ihr Bier sechs Volumenprozent Alkohol und eine Stammwürze von 13,7 Prozent. Keine leichte Kost also. Aber das ist Wiesnbier ja ohnehin nie.

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Quelle:
SZ vom 27.08.2013
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