Süddeutsche Zeitung

Rechtsstreit um Hochzeitsfotos:Suzanne von Borsody klagt gegen "Bild"

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Von Ekkehard Müller-Jentsch

Wie privat ist eine Hochzeit, wenn die Braut Suzanne von Borsody heißt - immerhin zählt die Münchnerin zu den bekanntesten deutschen Schauspielerinnen. Diese Frage muss der Pressesenat des Oberlandesgerichts München (OLG) beantworten: Die 57-Jährige klagt gegen Bild, weil das Boulevardblatt ohne ihre Einwilligung Hochzeitsfotos veröffentlicht hatte, sowie ein "exklusives" Video von der Feier.

Die Tochter von Hans von Borsody und Rosemarie Fendel ist dem Publikum bekannt aus TV-Filmen mit Götz George oder internationalen Produktionen an der Seite von Richard Chamberlain oder Michel Piccoli.

Sie wurde mit dem Adolf-Grimme-Preis ausgezeichnet, dem Deutschen Darstellerpreis oder der Goldenen Kamera. Trotz dieser Präsenz in der Öffentlichkeit pocht Borsody darauf, dass die Entscheidung, ihre langjährige Lebensgemeinschaft mit dem neun Jahre jüngeren Juwelier Jens Schniedenharn in eine Ehe münden zu lassen, eine höchstpersönliche gewesen sei - und ebenso auch die Trauung selbst und die anschließende Feier.

Die fand im Frankfurter Bolongaro-Palast statt. Borsodys Mutter, Rosemarie Fendel, hatte lange dort gelebt und hätte am Hochzeitstag Geburtstag gefeiert. Das Brautpaar hatte darauf vertraut, dass der Palast von einer Gartenlage umgeben ist und von der öffentlichen Straße aus nicht eingesehen werden könne.

Trauung im engsten Kreis

Beide hatten zuvor auch weder ihre Heiratsabsicht noch den Termin oder den Ort der Trauung öffentlich bekannt gegeben. Die Trauung erfolgte im engsten Familien- und Freundeskreis. In der Gartenanlage hielt sich auch ein Bild-Fotograf auf.

Der soll von der Braut schließlich aufgefordert worden sein, mit dem Fotografieren aufzuhören und zu gehen. Er machte dann noch Bilder von den frisch Getrauten mit den Gästen auf einem Restaurantschiff.

Das Landgericht München I hatte in erster Instanz Bild verurteilt, die Veröffentlichung dieser Fotos zu unterlassen. Das Blatt hatte in dieser Verhandlung die Meinung vertreten, die Schauspielerin habe die Öffentlichkeit über viele Jahre bewusst an ihrer außergewöhnlichen Beziehung mit ihrem jetzigen Ehemann teilhaben lassen: Somit stelle die Hochzeit ein Ereignis von zeitgeschichtlichem Interesse dar und es bestehe auch ein entsprechendes Interesse an der Veröffentlichung - die Persönlichkeitsrechte der Klägerin müssten dahinter zurücktreten.

Das OLG hat in der Berufungsverhandlung am Dienstag zwar angedeutet, das Urteil der ersten Instanz halten zu wollen. Seine Entscheidung will der Senat aber erst am Mittwoch bekanntgeben.

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Quelle:
SZ vom 17.06.2015
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