Süddeutsche Zeitung

Mutmaßliche Vergewaltigung:Justiz reagiert auf die Beschwerde von Nina F.

Lesezeit: 2 min

Von Martin Bernstein, München

Sechs Jahre ist es her. Nach einem Clubbesuch wurde die damals 30-jährige Nina F. vergewaltigt. Und obwohl eine DNA-Spur fünf Jahre später zu einem möglichen Tatverdächtigen führte, hat die Staatsanwaltschaft München I die Ermittlungen eingestellt und keine Anklage gegen den Mann erhoben, dessen Sperma in Nina F.s Körper gefunden wurde. Am Donnerstag nun die Überraschung: Man werde "ergänzenden Gesichtspunkten nachgehen", erklärte Anne Leiding, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft. Das bedeute aber nicht, dass man etwas versäumt oder übersehen habe. Es gehe vielmehr "um die ergebnisoffene Abklärung einzelner Aspekte". Welche Aspekte das sind, dazu wollten sich weder Leiding noch Hans Kornprobst als Leiter der Staatsanwaltschaft näher äußern. Man wolle jedenfalls "nichts unversucht lassen".

Hintergrund ist eine Beschwerde des Anwalts von Nina F. bei der Münchner Generalstaatsanwaltschaft. Und eine mittlerweile von fast 100 000 Menschen unterzeichnete Online-Petition. Die Unterstützer der Münchnerin appellieren darin an Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle, das Verfahren wieder zu eröffnen, damit Richter darüber entscheiden könnten, "ob es zu einer Verurteilung des bereits in Haft sitzenden Beschuldigten kommt oder nicht". Rechtlich hat eine derartige Petition, anders als die Beschwerde des Anwalts, keine Bedeutung.

Doch schon bei der Übergabe der Unterschriften am 16. April sicherte Röttles Stellvertreter Thomas Weith zu: "Wir werden uns intensiv mit der Sache beschäftigen." Ob die Beschwerde Erfolg hat, wird nach Abschluss der jetzt angekündigten "Abklärung" feststehen. Als "extrem schwierig" bezeichnete Oberstaatsanwältin Leiding am Donnerstag die angemessene Reaktion auf die Petition. Den Vorwurf, die Ermittlungen seien "voreilig" eingestellt worden, wies sie zurück. Und sie betonte auch, es gehe nicht darum, dass man Nina F.'s Glaubwürdigkeit anzweifle.

Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren nach Paragraf 170 der Strafprozessordnung eingestellt. "Bieten die Ermittlungen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht", heißt es darin. "Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein." Zwar konnte die gefundene DNA zweifelsfrei einem Tatverdächtigen zugeordnet werden. Aber die Staatsanwaltschaft konnte nicht nachweisen, dass der Täter eine mögliche Widerstandsunfähigkeit des Opfers erkannt und ausgenutzt habe.

Dass K.-o.-Tropfen im Spiel waren, wie Nina F. vermutet, konnte nicht nachgewiesen werden. Allerdings hatte die junge Frau viel getrunken in dieser Nacht, knapp zwei Promille müssen es zum Tatzeitpunkt gewesen sein. Nach der Tat wachte die junge Frau in einem Gebüsch am Maximiliansplatz auf, ganz in der Nähe des Clubs, in dem sie gefeiert hatte. Die Unterhose hing ihr in den Kniekehlen. In der Gerichtsmedizin wurden Halteverletzungen an den Oberarmen festgestellt. Nina F. erinnert sich nach eigenen Angaben "dunkel an einzelne, sehr schwammige Bilder, als ich langsam wieder zu mir komme - an ein Gebüsch und an zwei Männer, die sich an mir vergehen".

Die Münchner Staatsanwaltschaft hat vergangenes Jahr 1531 Ermittlungs- und Strafverfahren wegen Sexualdelikten geführt, die meisten davon gegen konkrete Beschuldigte, fast alle waren Männer. Die Anzeigebereitschaft missbrauchter oder vergewaltigter Frauen sei deutlich gestiegen, sagte Oberstaatsanwältin Veronika Grieser. Das sei auch ein Verdienst der Me- too-Bewegung.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.4439407
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 10.05.2019
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.