Süddeutsche Zeitung

Verbotene Werbung:Stadt will gegen Werbung am Straßenrand vorgehen

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Von Andreas Schubert

Ob es nun Malereibetriebe sind, oder Amüsierbetriebe: Findige Geschäftsleute parken immer wieder Autoanhänger mit fest montierten Werbeplakaten auf öffentlichen Parkplätzen. So sparen sie Gebühren für ausgewiesene Plakatflächen.

Und damit möglichst viele die Werbung mitbekommen, sieht man die Anhänger vor allem an viel befahrenen Ausfallstraßen, an denen keine Parkgebühr fällig wird. So manchen sind diese Werbeanhänger ein Dorn im Auge, nicht zuletzt der SPD-Fraktion im Stadtrat. Die wollte von der Verwaltung wissen, was die Stadt denn gegen den Werbewildwuchs unternimmt.

Dabei haben die Genossen Bezug auf ein Urteil vom vergangenen Jahr genommen. So war der Betreiber eines Augsburger FKK-Klubs vor Gericht gelandet, weil er zwei Werbeanhänger wochenlang am Straßenrand abgestellt hatte. Darauf zu sehen war eine leicht bekleidete Dame mit gespreizten Beinen.

Und obwohl der Besitzer der Klubs sich noch vor Gericht herausreden wollte und beteuerte, dass die Anhänger vornehmlich zum Entsorgen von Bauschutt, Müll und Laub verwendet werden würden - also regelmäßig bewegt - glaubte ihm das Gericht nicht. Schon allein deshalb, weil sich Anhänger dieser Art nicht für Transporte eignen. Letztendlich musste der Mann eine Geldbuße von 150 Euro bezahlen, wegen unerlaubten Gebrauchs einer Straße zur Sondernutzung.

Solche Fälle nachzuweisen ist nach Angaben der Baureferats allerdings relativ aufwendig. Mit Fotos muss die Behörde dokumentieren, wie lange ein einschlägiger Anhänger an einem Parkplatz abgestellt ist. Dennoch will das Baureferat - bestärkt durch das Gerichtsurteil - weiter gegen solche Werbeanhänger vorgehen. Und dann kann es unter Umständen teuer werden. Wiederholungstätern drohten höhere Geldstrafen, der Bußgeldrahmen betrage bis zu 1000 Euro.

Zusätzlich verlangt die Behörde bei einer nachgewiesenen unerlaubten Sondernutzung für diese nachträglich sogar noch Gebühren. Die liegen dann zwischen 140 und 200 Euro, je nachdem, in welcher Straße der Anhänger abgestellt war. Im Regelfall, so heißt es in der Stellungnahme des Baureferats, seien die Gebühren höher als das Bußgeld.

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Quelle:
SZ vom 09.02.2017
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