Süddeutsche Zeitung

Urteil:20-Jähriger zerrt Freundin an den Haaren über die Straße - wegen eines Handys

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Undank ist der Welten Lohn. Über diese Wahrheit kann ein 20-Jähriger demnächst ausgiebig in einer Arrestzelle nachdenken. Vier Wochen lang. Zu dieser Strafe wurde der junge Mann jetzt von einer Jugendrichterin vor dem Amtsgericht München verurteilt. Der Weg in die Arrestzelle begann für den 20-Jährigen eher ungewöhnlich: Mit einem Geschenk, das er seiner Freundin machte.

Kurz vor Weihnachten vergangenen Jahres hatte er sie mit einem Smartphone Samsung Galaxy überrascht. Doch wie das mit Geschenken oft ist: Der Freundin gefiel es nicht. Die Farbe sagte ihr nicht zu. Es war schwarz.

Statt ihren Partner zu bitten, es umzutauschen, wandte sie sich an einen ihrer Bekannten, der ebenfalls ein Smartphone Samsung Galaxy besaß und zwar ein pinkfarbenes. Das gefiel der jungen Frau. Deshalb tauschte sie es gegen das, welches ihr Freund ihr geschenkt hatte, ein. Damit nahm das Verhängnis seinen Lauf.

Bei einem Treffen in Germering im Februar dieses Jahres räumte sie gegenüber ihrem Partner ein, dass sie das schwarze Handy gegen ein pinkfarbenes eingetauscht habe. Der Angeklagte wollte es sofort sehen. Als sich seine Freundin weigerte, es ihm zu zeigen, kam es zur einer Auseinandersetzung, in deren Verlauf der 20-Jährige regelrecht ausrastete.

Er packte seine Freundin an den Armen, schlug ihr in den Bauch und zerrte sie etwa fünf Meter an den Haaren über eine Straße. Die junge Frau wehrte sich so gut sie konnte und schrie um Hilfe. Ein Passant schritt ein. Der 20-Jährige rannte davon, wurde aber kurze Zeit später von einer Streife der Polizei festgenommen und unter anderem wegen versuchten Raubes angeklagt.

Doch wie sich in der Verhandlung vor dem Amtsgericht herausstellte, war es gar kein versuchter Raub. Die Verteidigerin des jungen Mannes erklärte, ihr Mandant sei am Abend vor dem verhängnisvollen Treffen in Germering mit Freunden in einem Club gewesen. Dort habe er einen anderen Mann mit just dem Handy gesehen, das er seiner Freundin zu Weihnachten geschenkt hatte. Doch damit nicht genug. Auf dem Bildschirm des Smartphones sei ein Foto jenes Mannes mit der Freundin des Angeklagten zu sehen gewesen. Es zeigte beide in einem Bett.

Von einem versuchten Raub könne keine Rede sein, betonte die Verteidigerin. Der Angeklagte habe seiner Freundin das Handy nicht wegnehmen, sondern sich nur davon überzeugen wollen, dass sie es gegen ein anderes getauscht hatte. Das überzeugte die Richterin.

Der mutmaßliche versuchte Raub war damit vom Tisch. Zu Lasten des Angeklagten wertete die Richterin jedoch, dass der 20-Jährige aus nichtigem Grund Gewalt angewendet hatte und verurteilt ihn wegen versuchter Nötigung und vorsätzlicher Körperverletzung. Das Urteil ist rechtskräftig. (Az. 1021 Ds 462 Js 120728/17 jug)

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SZ vom 05.09.2017 / sal
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