Süddeutsche Zeitung

Strafprozess:Banküberfall, um ins Gefängnis zu kommen

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Von Andreas Salch

Wer eine Bank überfällt, tut dies in der Regel, weil er dringend Geld braucht. Nicht so jedoch der 38-jährige Murat F. (Name geändert). Er hat im November vergangenen Jahres die Sparkassenfiliale in der Ingolstädter Straße ausgeraubt, weil er ins Gefängnis wollte, um nicht in seine Heimat, die Türkei, abgeschoben werden zu können - das zumindest behauptet er selbst.

Am Donnerstag verurteilte die 12. Strafkammer am Landgericht München I Murat F. wegen schweren Raubes zu vier Jahren Haft. Bei dem Überfall hatte er den Eindruck erweckt, als trage er einen Sprengstoffgürtel am Körper, den er mit seinem Handy fernzünden könne. Doch das war nicht der Fall. Murat F. hatte sich nicht einmal maskiert, als er in die Bank eindrang. Die vier Angestellten am Schalter hatten seine Drohungen jedoch ernst genommen.

"In eine Angstspirale getrieben"

Bei der Tat erbeutete Murat F. 4400 Euro. Das Geld hatte er sich in seine rechte Hosentasche gestopft und war danach zurück auf die Ingolstädter Straße gelaufen. Als eine inzwischen alarmierte Streife der Polizei vorbeikam, sagte er zu den Beamten: "Ich bin der Richtige" und ließ sich widerstandslos festnehmen.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft, nannte die Einlassungen F.s zu seinem Motiv "abenteuerlich". Er forderte sechs Jahre und sechs Monate Haft. Murat F. gehört der Gülen-Bewegung an. Deren Mitglieder werden seit dem Putsch in der Türkei im Sommer vorigen Jahres verfolgt. Murat F.s Verteidiger, Rechtsanwalt Michael Pösl, beantragte eine Verurteilung zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft wegen räuberischer Erpressung.

Der Grund, den sein Mandant für den Überfall genannt habe, "mag abstrus klingen", so Pösl. Er jedoch glaube, dass dies der Wahrheit entspreche. Wegen der Furcht, in die Türkei abgeschoben zu werden, sei der Angeklagte in eine "Angstspirale geraten". Diese Angst konnte auch das Gericht nachvollziehen. Allerdings, so die Richter, müsse Murat F. noch andere Motive gehabt haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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SZ vom 24.03.2017
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