Süddeutsche Zeitung

Amtsgericht Starnberg:Betrunkener Vater will mit Auto Schnuller holen und baut Unfall

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Weil das Baby weint, fährt der 25-Jährige während einer Feier heim. Die Polizei stellt bei ihm 1,5 Promille fest, die Richterin warnt ihn.

Von Christian Deussing, Seefeld

Er war mit seiner Frau und dem Baby bei Freunden und hatte schon einiges getrunken. Doch der 25-Jährige entschloss sich bei der Feier vor zehn Monaten trotzdem dazu, nach Hause zu fahren, um den vergessenen Schnuller zu holen. Die Autofahrt endete laut Polizei mit 1,5 Promille in einem Gartenzaun in Seefeld, erheblich beschädigt wurde auch ein Verkehrsschild mit der Aufschrift "Achtung, Kinder". Nun musste sich der Seefelder wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs vor dem Amtsgericht Starnberg verantworten. Weil es bereits seine zweite Trunkenheitsfahrt mit Unfallschaden war, wurde der Verkäufer zu einer viermonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Zudem verlängerte das Gericht die Sperrzeit für seine Fahrerlaubnis um weitere zehn Monate und verhängte eine Geldauflage von 600 Euro, die der Angeklagte an den "Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr" zahlen muss. "Ich habe einen Fehler gemacht, es war meine Dummheit, gefahren zu sein", sagte der junge Mann reumütig im Prozess. Seine Frau habe an dem Abend noch versucht, das Baby zu beruhigen, was aber nicht gelungen sei. Es habe geweint - und deshalb habe er sich entschieden, die etwa zwei Kilometer lange Strecke nach Hause zu fahren, um den Schnuller zu besorgen, erzählte der Vater.

Laut Anklage war der 25-Jährige in der Unfallnacht unter Alkoholeinfluss in einer Rechtskurve mit seinem Auto von der Starnberger Straße in Seefeld abgekommen und auf der linken Seite in den Zaun gekracht. Der Seefelder und sein Beifahrer seien unverletzt geblieben, am Zaun und Verkehrsschild sei ein Gesamtschaden von mehr als 3800 Euro entstanden. Die Staatsanwältin rechnete dem Angeklagten positiv an, sich mit seinem Anwalt um die Regulierung des Zaunschadens gekümmert zu haben und auf den betroffenen Eigentümer zugegangen zu sein.

Der Verteidiger betonte außerdem, dass die erste Alkoholfahrt seines Mandanten mit Schaden bereits fünf Jahre zurückliege und daher eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 15 Euro angemessen sei. Diesem Vorschlag wollte Richterin Christine Conrad aber nicht folgen. Der Angeklagte habe zwar seine Trunkenheitsfahrt nicht geplant, jedoch ein gefährliches Delikt begangen. "Es ist zu hoffen, dass Sie sich das zu Herzen nehmen und sich nicht mehr alkoholisiert ans Steuer setzen", warnte ihn die Richterin.

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SZ vom 24.11.2020
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